Sachgebietsleiter/-in Ordnungsamt (m/w/d/x)
Stellenausschreibung Die Stadt Leisnig liegt im Herzen von Sachsen und befindet sich mit ihren 40 Ortsteilen und ca. 8.000 Einwohnern am Rande des Landkreises Mittelsachsen. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Persönlichkeit für die Stelle Sachgebietsleiter/-in Ordnungsamt (m/w/d/x).
Zum abwechslungsreichen und anspruchsvollen Aufgabengebiet gehören:
- Leitung und Organisation des Sachgebietes mit den Bereichen Ordnungsamt, Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt und Standesamt einschl. Koordination der operativen Aufgabenerfüllung sowie Sicherstellung eines rechtmäßigen, wirtschaftlichen und bürgerorientierten Dienstbetriebes
- Bearbeitung komplexer Angelegenheiten des allgemeinen Ordnungsrechts, Gewerbe-, Straßen- und Sondernutzungsrechts sowie Angelegenheiten des Brand- und Katastrophenschutzes und Mitwirkung in Feuerwehrangelegenheiten
- Betreuung der gemeindlichen Schiedsstelle
- Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, u.a. in der Funktion der (stellv.) Gemeindewahlleitung
- Planung und Überwachung der Haushaltsmittel im übertragenen Aufgabengebiet sowie Erstellung von Statistiken und Auswertungen
- Bearbeitung von Bürgeranliegen sowie Zusammenarbeit mit Behörden, Polizei, Feuerwehr u.a. Institutionen
- Unterstützung der Amtsleitung in fachlichen und organisatorischen Angelegenheiten, Vorbereitung von Beschlussvorlagen, Stellungnahmen, Satzungen und Dienstanweisungen, Wahrnehmung von Aufgaben der Amtsleitung als Stellvertreter bei Abwesenheit
Anforderungsprofil
- Mindestanforderung: Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten, Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung, oder eine vergleichbare verwaltungsbezogene Berufsausbildung bzw. ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich der Verwaltungswissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung
- Mehrjährige Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung, vorzugsweise im Ordnungswesen, und erste Führungserfahrung sind wünschenswert
- Fundierte Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht/ Verwaltungsverfahrensrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Bundesmeldegesetz, Sächsischen Kommunalrecht, Gewerberecht, Straßen- und Sondernutzungsrecht, Datenschutzrecht
- Sicherer Umgang mit den gängigen Microsoft-Office-Anwendungen sowie idealerweise mit kommunalen Fachverfahren
- Bereitschaft zur Erledigung dienstlicher Belange auch außerhalb der regulären Arbeitszeit (z.B. Teilnahme Sitzungen kommunaler Gremien, Wahlen, besondere Einsatzlagen u.a.)
- sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Entscheidungsfreude und Verantwortungsbewusstsein sowie Durchsetzungsvermögen bei gleichzeitig hoher Bürger- und Serviceorientierung
- Organisationsgeschick sowie strukturierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit und sicheres Auftreten auch in schwierigen Situationen
Fahrerlaubnis der Klasse B - Aufgrund der Besonderheit der Aufgabenübertragung ist ein kurzer Anfahrtsweg von max. 15 Minuten nach Leisnig wünschenswert, um im Bedarfsfall (z.B. Eintritt von Natur- oder Brandkatastrophen u.ä. Einsätzen) schnell vor Ort sein zu können.
Das können wir Ihnen bieten:
- Eine abwechslungsreiche und unbefristete Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von 38 Std/ Woche mit Gleitzeitregelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- 30 Tage Urlaub zzgl. 24.12./ 31.12. sind grds. arbeitsfrei gem. § 6 Abs. 3 TVöD-VKA
- die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des TVöD einschließlich aller im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (z. B. Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge, u.a.) - regelmäßige Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen
- Gehalt: 3.877,00€ - 4.500,00€ pro Monat
- Leistungen: Betriebliche Altersvorsorge
- Arbeitsort: Zum Teil im Homeoffice in Leisnig
Wenn Sie ein zuverlässiger und kommunikativer Mensch sind, sowie nach einer spannenden beruflichen Herausforderung suchen, dann ist diese Stelle genau das Richtige für Sie.
Bewerbungen aller Geschlechter sind gleichermaßen erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Menschen - auch Gleichgestellte - nach Maßgabe des § 2 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) bevorzugt berücksichtigt. Zur angemessenen Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bitten wir, einen Nachweis über die Schwerbehinderung / Gleichstellung den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Leisnig, den 23.07.2026 Carsten Graf Bürgermeister