Schulsachbearbeiter (m/w/d) (Kaufmann/-frau - Büromanagement)
Was erwartet Sie?
In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.
Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:
1. Äußere Schulangelegenheiten, u. a.**
- Angelegenheiten der Schüler
- (u.a. Anmeldungen/Abmeldungen/Ummeldungen, Führen der Schülerdatei, Erstellung und Verlängerung von Schülerausweisen, Schülerbeförderung, Beglaubigungen, Schulbescheinigungen, Ausstellung von Anträgen auf zusätzliche soziale Leistungen für bedürftige Schüler, Archivierung Abschlusszeugnisse und Prüfungsunterlagen, Dokumentation des Schulbeginns, des Schulverhältnisses sowie Sonderschulaufnahmeverfahren, Bescheinigung der Schullaufbahn)
- Lehrerangelegenheiten
- (u.a. Lehrerausfälle bearbeiten, Bearbeitung Dienstreiseanträge)
2. Unterstützung der Schulleitung, u. a.
- Datenauswertungen / Statistiken
- Erstellen schulinterner Vordrucke
- Vor- und Nachbereitung von Konferenzen
- Schreibarbeiten
- Vervielfältigungen - Mitwirkung bei der Organisation von Schulfahrten - organisatorische Vorbereitungen von Prüfungen
Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
- abgeschlossene Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement mit mehrjähriger Berufserfahrung
- bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss
Was erwarten wir?
- Nachweis Masernimpfschutz vor der Einstellung gemäß § 20 Absatz 8 IfSG
- Vorlage eines unbelasteten erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellung
- Kenntnisse des Neuen Kommunalen Haushalts- und Kassenrechts sowie der Richtlinien des Landkreises Wittenberg zur Mittelbewirtschaftung, der Datenschutzregelungen und der Versetzungsordnung
- Computerkenntnisse
- Erste-Hilfe-Kenntnisse - Bereitschaft zur Weiterbildung - mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich) - Führerschein der Klasse B
Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form. Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Wenn Sie Bewerber außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz sind, ist die Vorlage eines unbefristeten Aufenthaltstitels und Arbeitserlaubnis erforderlich.
Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eigenverantwortliches Arbeiten.
Was bieten wir?
- ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
- eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
- gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
- attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport, Fahrradleasing u.v.m.
- eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung
Stellenausschreibung
Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Gebäude, Liegenschaften und Schulverwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Schulsachbearbeiter (m/w/d)
Der Einsatz soll an der Sekundarschule Rosa Luxemburg Wittenberg erfolgen. Bei dienstlicher Notwendigkeit ist auch ein Einsatz in den Außenstellen der Verwaltung innerhalb des Kreisgebietes des Landkreises Wittenberg vorgesehen.
Hinweis:
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet. Lutherstadt Wittenberg, 26. Juni 2026