Servicemitarbeiter:in für die Theatergastronomie -alle Geschlechter (m/w/d) für bis zu 34 Stunden im (Fachkraft - Gastronomie)
Das Theater Lübeck ist kultureller Anziehungspunkt in der Hansestadt, der Region und der Metropolregion Hamburg. Auf seinen drei Bühnen und wechselnden Außenspielstätten ist die Vielfalt von Musiktheater und Schauspiel mit einem Repertoire aus unterschiedlichsten Zeiten und Regionen zu erleben. Das Theater Lübeck wurde dafür bereits vielfach ausgezeichnet.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen
- Thekendienst (Ausschank von Getränken und Verkauf von Speisen)
- Kassiertätigkeiten
- Vorbereitungen für die Pausengastronomie
- Abräumen des Geschirrs
- Reinigungsaufgaben und Spülen
Sie bringen mit
- Freude am Umgang und Arbeiten mit unseren Theatergästen
- Gesundheitszeugnis
- Gastroerfahrung wünschenswert
- Bereitschaft, zu den üblichen Theateröffnungszeiten zu arbeiten, inklusive am Wochenende und an Sonn- und Feiertagen
Wir bieten
- Eine vielfältige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem künstlerischen Umfeld
- Vergünstigungen Job-Ticket
- Vergünstigte Theater Karten
- Nettes und freundliches Arbeitsumfeld
- Planbare Woche durch rechtzeitigen DienstplanDas Beschäftigungsverhältnis erfolgt im Rahmen des DEHOGA-Tarifvertrages.
Zur Verstärkung unseres Gastronomieteams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt engagierte Servicemitarbeiter (m/w/d) für die Bewirtung unserer Theatergäste auf Minijob-Basis.Servicemitarbeiter:in für die Theatergastronomie alle Geschlechter (m/w/d) für bis zu 34 Stunden im Monat
Wir freuen uns über Bewerbungen aller Nationalitäten, von People of Color sowie von Bewerber:innen mit Flucht- oder familiärer Migrationsgeschichte. Ebenso freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden sie vorrangig berücksichtigt.Bitte reichen Sie nur Kopien ein, da diese aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden.Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß §15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet. Bewerbungskosten (Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten) können leider nicht übernommen