Servicemitarbeiter*in im mittleren Justizdienst (m/w/d) am Arbeitsgericht Cottbus (Justizfachangestellte/r)
Das Aufgabengebiet umfasst die
- Aufgabenorientierter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik, Erteilen von Auskünften in Wort und Schrift
- Aufnahme von Anträgen und Erklärungen des rechtsuchenden Publikums
- Registratur
- Führen von Dateien
- Bearbeiten von Posteingang und -ausgang
- Berechnen und Überwachen von Fristen
- Gewährung von Akteneinsichten
- Fertigen von Schriftstücken - auch nach Banddiktat
- Fertigen von Ladungen
- Erheben von statistischen Daten
- Veranlassen von Zustellungen
- Sitzungsdienst, Protokollerstellung
- Kostenberechnung
- Überwachen von Zahlungseingängen
Anforderungen:
Eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten bzw. zur/zum Justizangestellten, zur/zum Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten oder das erfolgreiche Bestehen der Laufbahnprüfung für den mittleren Justizdienst. Die Stellenausschreibung richtet sich auch an Beschäftigte, die über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen wie eine ausgebildete Justizfachangestellte oder ein ausgebildeter Justizfachangestellter verfügen.
Fachkenntnisse/Fertigkeiten:
- sicheres 10-Finger-Schreibsystem
- sicherer Umgang MS-Office-Programmen
- wünschenswert sind Kenntnisse im Programm DigtaSoftPro oder Praxiserfahrung mit vergleichbaren Diktierprogrammen
Bewerber (m/w/d) mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt (bitte Nachweis in Kopie beifügen).
Ergänzende Informationen:
Anforderungen an den Bewerber: Grundkenntnisse: Protokollieren Erweiterte Kenntnisse: Korrespondenz, Maschinenschreiben bis 240 Anschläge, Büro- und Verwaltungsarbeiten
Am Arbeitsgericht Cottbus ist ab 01.10.2026 eine Stelle als Servicemitarbeiter*in im mittleren Justizdienst (m/w/d) unbefristet in Vollzeit (40 Stunden/Woche) zu besetzen. Dienstort: Cottbus Arbeitszeitrahmen: Gleitzeit sowie der Möglichkeit von mobilem Arbeiten Vergütung EG 6 bis EG 9a TV-L
Aufgrund rechtlicher Vorschriften bewahrt das Arbeitsgericht Cottbus die Bewerbungsunterlagen auch im Falle einer erfolglosen Bewerbung in der Regel für die Dauer von 3 Monaten auf. Mit der Bewerbung auf o.g. Stellen erklärt sich die Bewerberin bzw. der Bewerber damit einverstanden. Eine Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht, daher wird darum gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Fotokopien beizufügen. Sofern dennoch einer Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird, ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizufügen. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 2 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Weitere datenschutzrechtliche Informationen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg unter der Rubrik Datenschutz – https://arbgb.brandenburg.de/arbg/de/datenschutz/ (https://arbgb.brandenburg.de/arbg/de/datenschutz/) .