SPS-Softwareentwickler (m/w/d)
Im Rahmen der Realisierung unserer Fördertechnik- und Intralogistikanlagen programmierst Du unsere projektspezifische Steuerungssoftware und nimmst diese bei unseren Kunden in Betrieb.
- Softwareentwicklung von speicherprogrammierbaren Steuerungen (S7 / TIA)
- In-House-Softwaretests im Rahmen von Simulationsapplikationen
- Inbetriebnahme von Steuerungssoftware, Schaltanlagen und Feldgeräten an unseren Projektstandorten
- Anpassung und Optimierung der Steuerungssoftware an den innerbetrieblichen Warenfluss
- Erstellung von Anlagendokumentationen
- Schulung und Einarbeitung des Kundenpersonals
- Abgeschlossene Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich als Elektroniker, Mechatroniker, Meister oder Techniker
- Quereinsteiger oder Studenten werden umfassend eingearbeitet – Kenntnisse im Bereich Elektro-, Steuer- und Regelungstechnik sind von Vorteil
- Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Reisebereitschaft im deutschsprachigen Raum (DACH)
- Führerschein Klasse B
Wir bieten unter anderem folgende Benefits
- flache Hierarchien
- arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge & Krankenversicherung
- kompletter Ausgleich von Mehrarbeit
- ermäßigter Solarstrom für E-Mobilität
- überdachte Parkplätze
- Jobrad
- Bonuskarte
- vollständige Bezahlung von Reisezeit als Arbeitszeit
- flexible Arbeitszeitgestaltung
- übertarifliche Bezahlung
- erfolgsabhängige Bonuszahlungen
- 30 Tage Jahresurlaub
- Erhöhung der Reisekostenpauschale
- Beteiligung am Unternehmenserfolg
- flache Hierarchien
- arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge & Krankenversicherung
Hinweis zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Aus Gründen der besseren Lesbarkeit der Texte verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website für ein allgemeingültiges Verständnis die männliche Form (generisches Maskulinum). Entsprechende Begriffe meinen ausdrücklich im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts und hat nur redaktionelle Gründe. Sie beinhaltet keine Wertung, d. h. sie ist keinesfalls dem Ausdruck nach als Geschlechterdiskriminierung oder als eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes misszuverstehen.