Job-Nr. 13400241
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staatlich anerkannter Erzieher (w/m/d) (Erzieher/in)

Amt Anklam - Land vor 2 Wochen
Teilzeit
StandortNeetzow-Liepen, de80n

Zum Tätigkeitsfeld gehören die Betreuung der Kinder in Spiel, Ess- und Schlafräumen, sowie im Freien auf Spiel- und Sportplätzen. Fähigkeiten:

Einsatzbereich: Erziehung, soziale Betreuung, Pflege

  • Betreuung, Erziehung, Gruppenarbeit, Freizeitgestaltung,
  • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein,
  • Einfühlvermögen, Kontaktfähigkeit, Teamfähigkeit

Wir weisen darauf hin, dass vor Beschäftigungsbeginn ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30 a BZRG im Original vorzulegen ist sowie für nach dem 31.12.1970 Geborene ein Nachweis, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.

Ergänzende Informationen:

Anforderungen an den Bewerber:

Grundkenntnisse: Freizeitgestaltung, Erziehung, Gruppenarbeit, Vorschularbeit, -erziehung, Kinder (Betreuung etc.)

Vergütung: TVöD – Sozial- und Erzieherdienst S 8a

Stellenausschreibung staatlich anerkannter Erzieher (w/m/d)

Die Gemeinde Neetzow-Liepen schreibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer staatlich anerkannten Erzieherin/eines staatlich anerkannten Erziehers (w/m/d) für die Betreuung von Kindern im Alter von 1 -10 Jahren mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden befristet als Krankheitsvertretung nach § 14 Abs. 1 TzBfG für die Dauer der Abwesenheit der Stelleninhaberin aus.

Arbeitsort: Kindereinrichtung „Die Glühwürmchen“ der Gemeinde Neetzow-Liepen, An den Gärten 9, 17391 Neetzow-Liepen Arbeitszeit: 30 Wochenarbeitsstunden - Teilzeit - flexibel

Besetzung: sofort

Bitte beachten Sie, dass mit der Bewerbung verbundene Kosten nicht erstattet werden. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personal-auswahlverfahren gem. Art. 13 Abs. 1 EU-Datenschutzgrundverordnung zu.

Über den Arbeitgeber

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