Job-Nr. 79114160
Stadt Frankfurt am Main - DER MAGISTRAT –

Städtische Verkehrspolizist :innen (w/m/d)

Stadt Frankfurt am Main - DER MAGISTRAT – vor 4 Tagen
Voll- oder Teilzeit
StandortFrankfurt am Main, Hessen

Das Straßenverkehrsamt ist mit rund 370 Mitarbeitenden in fünf Fachabteilungen der Partner für Verkehrssicherheit in Frankfurt am Main. Rund 160 Kolleg :innen der Städtischen Verkehrspolizei leisten dabei täglich einen wichtigen Beitrag für ein verlässliches und mobiles Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden auf Frankfurts Gehsteigen, Radwegen und Straßen. Wir suchen für unsere Städtische Verkehrspolizei zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere städtische Verkehrspolizist :innen (w/m/d) EGr. 8 TVöD + Schichtzulage (41.836,80 € bis 50.771,64 € Jahresbrutto*, je nach Berufserfahrung)

Ein Job, der dich begeistert - Deine Aufgabenschwerpunkte:

  • den ruhenden Verkehr überwachen - vorwiegend im Rahmen von Fußstreifen, teilweise im motorisierten Streifeneinsatz
  • den Verkehr durch Verkehrsregelungsmaßnahmen sicher und reibungslos gestalten
  • Arbeitsstellen und verkehrliche Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum kontrollieren
  • mündliche und schriftliche Verwarnungen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung bzw. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erteilen
  • Ordnungswidrigkeitsanzeigen fertigen
  • Ermittlungen durchführen und notwendige Abschleppmaßnahmen veranlassen
  • Stellungnahmen fertigen
  • Schichtarbeit im wöchentlichen Wechsel von 07:00 bis 22:00 Uhr mit Einsätzen an Wochenenden und Feiertagen

Dein Profil, dass zu uns passt:

  • mindestens 21 Jahre alt
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Fahrerlaubnis Klasse B sowie gesundheitliche Eignung zum Führen eines Dienstfahrzeuges
  • Befähigung und Eignung für den Außen-/Schichtdienst und für Verkehrsregelungsmaßnahmen Persönliche Kompetenzen
  • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit (mindestens B2- Niveau)
  • überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft (auch an Wochenenden und Feiertagen)
  • besonders ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Zuverlässigkeit und hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
  • sicheres, verbindliches und kompetentes Auftreten
  • Kritik- und Konfliktfähigkeit
  • Diversitätskompetenz

Wir bieten Dir:

  • einen sicheren Arbeitsplatz, selbständiges Arbeiten im Team sowie planbare Arbeitszeiten (Work-Life-Balance)
  • mehrwöchige Ausbildung z. Hilfspolizeibeamtin: Hilfspolizeibeamten und Dienst in Uniform
  • betriebliche Altersvorsorge und ein Job-Ticket Premium ohne Eigenbeteiligung gültig für alle Tarifgebiete des Rhein-Main-Verkehrsverbundes mit Mitfahrregelung
  • vielfältige Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements und ein umfangreiches Fortbildungsangebot …
  • zuzüglich Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD, Treuesonderzahlung nach §§ 18 und 18a TVöD und ggf. tarifliche Zulagen
  • Weitere Infos:
  • *… zuzüglich Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD, Treuesonderzahlung nach §§ 18 und 18a TVöD und ggf. tarifliche Zulagen
  • In den ersten sechs Monaten wirst Du bei vollem Gehalt zum/zur Hilfspolizist:in ausgebildet. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ausbildung, die mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung gleichzusetzen ist.
  • Mehr Infos (Auswahlverfahren, Qualifizierungsinhalte, Teilzeitbeschäftigung und so weiter) findest Du auf: https://stadt-up-frankfurt.de/verkehrspolizei
  • Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Qualifizierung endet, besteht eine gestaffelte Rückzahlungsverpflichtung der im Zusammenhang mit der Ausbildung entstandenen Kosten.
  • Die Stadt Frankfurt am Main steht für Vielfalt, Chancengleichheit und ein respektvolles Miteinander. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung unabhängig von Alter, geschlechtlicher oder sexueller Identität, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder Behinderung.
  • Bewerbungen von Frauen sind besonders willkommen.
  • Bei gleicher Eignung erhalten schwerbehinderte Menschen den Vorzug vor anderen Bewerber:innen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung (während der Probezeit ist keine Teilzeitbeschäftigung möglich).

Über den Arbeitgeber

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