Job-Nr. 68001932
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Stellvertretende Fachschulleitung Fachbereich Pflege (m/w/d)

Lehrinstitut für Gesundheitsberufe vor 1 Wochen
Vollzeit
StandortSaarbrücken, Saarland

Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.

  • Verantwortliche Koordination und Organisation der Schulprozesse in enger Abstimmung mit der Fachschulleitung
  • Weiterentwicklung des internen Ausbildungscurriculums
  • Koordination der theoretischen und fachpraktischen Ausbildung
  • Vorbereitung und Durchführung von Examensprüfungen
  • Lehr- und Kursleitertätigkeit
  • Qualitätsentwicklung und –sicherung
  • Projektarbeit im Rahmen der Schulentwicklung
  • Kommunikation mit Kooperationspartnern
  • Abgeschlossenes Masterstudium im Bereich der Pädagogik, Pflegepädagogik oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Erfahrungen in der Schulorganisation und –leitung (Koordination, Stundenplanung, curriculare Arbeit etc.)
  • Ausbildung in einem Pflegeberuf
  • ausgeprägte pflegefachliche, organisatorische und pädagogische Kompetenz, Unterrichtserfahrung
  • persönliches Engagement, selbstständiges Arbeiten und Teamfähigkeit
  • Erfahrungen in der Anwendung und Weiterentwicklung eines Schulverwaltungsprogrammes
  • Spaß an der Kommunikation und im Kontakt mit Menschen
  • Offenheit für Digitalisierungsprozesse im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung
  • Interesse, sich gemeinsam mit uns auf hohem Niveau fachlich weiterzuentwickeln
  • einen sicheren Umgang mit den gängigen MS Office-Produkten Wir bieten

Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:

  • Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
  • Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.

Darauf können Sie sich freuen

  • Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)
  • Zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
  • Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier

Das ist wichtig für Sie Einstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt Rechtliche Rahmenbedingungen

Über den Arbeitgeber

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