Job-Nr. 68559627
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Steuerberaterin oder Steuerberater mit eigener Praxis (m/w/d)

Anton Welling Nachf. Oliver Welling e.K. vor 1 Wochen
Vollzeit
StandortKöln, Nordrhein-Westfalen
  • Immobiliensteuerrecht: Jeder Ankauf, jeder Umbau und jede Vermietung ist ein Steuerfall. Hier entscheidet Gestaltung über Rendite — und ein übersehener Tatbestand über sechsstellige Beträge.
  • Konzern- und Gesellschaftssteuerrecht: Die Gruppe besteht aus einer Vielzahl von Objekt-, Betriebs- und Holdinggesellschaften — GmbH, GmbH & Co. KG und eingetragener Kaufmann.
  • Jahresabschluss, Deklaration und Verfahren: Was am Ende in der Bilanz steht, ist die Grundlage für Banken, Gesellschafter und Finanzamt gleichzeitig. Sie verantworten diese Zahlen fachlich.
  • Grunderwerbsteuer bei Ankauf und Umstrukturierung: Asset- und Share-Deal-Strukturen, Ergänzungstatbestände des § 1 GrEStG, Konzernklausel des § 6a GrEStG, Anzeigepflichten nach §§ 18, 19 GrEStG und deren Fristen
  • Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG: Voraussetzungen prüfen, sichern und dokumentieren — und Nebentätigkeiten daraufhin bewerten, ob sie die Kürzung gefährden
  • Umsatzsteuer: Option nach § 9 UStG, Vorsteuerabzug und -aufteilung bei gemischt genutzten Objekten, Berichtigung nach § 15a UStG, Geschäftsveräußerung im Ganzen, Reverse-Charge bei Bauleistungen nach § 13b UStG
  • Bauabzugsteuer nach §§ 48 ff. EStG und Freistellungsbescheinigungen im laufenden Bauvorhaben
  • Abschreibung und Herstellungskosten: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG), Restnutzungsdauer, Sonderabschreibungen
  • Grundsteuer nach der Reform: Erklärungen, Bescheidprüfung, Einsprüche
  • Steuerliche Betreuung und Weiterentwicklung der Struktur: Mitunternehmerschaften, Sonder- und Ergänzungsbilanzen, Betriebsaufspaltung, gewerblicher Grundstückshandel
  • Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften steuerfest halten: Drittvergleich, angemessene Entgelte, Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen — Verträge prüfen, bevor sie unterschrieben werden
  • Gesellschafterdarlehen und stille Beteiligungen, Zinsschranke nach § 4h EStG und § 8a KStG
  • Umwandlungssteuerrecht bei Umstrukturierungen, Einbringungen und Anwachsungen — einschließlich der Sperrfristen und ihrer Überwachung
  • Organschaft, Verlustnutzung und die Grenzen der §§ 8c, 8d KStG
  • Erbschaft- und schenkungsteuerliche Nachfolgeplanung für Immobilienvermögen, Begünstigung des Wohnungsunternehmens, Bewertungsfragen
  • Steuerung der Jahresabschlusserstellung nach HGB für die Gesellschaften der Gruppe, Abstimmung mit Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
  • Bewertungsfragen und Rückstellungen, steuerliche Überleitungsrechnung, latente Steuern
  • Offenlegung: Größenklassen nach §§ 267, 267a HGB, Erleichterungen, Fristen und die Einreichung im Unternehmensregister
  • Beratung im Tagesgeschäft und Steuerung
  • Betriebsprüfungen begleiten und verhandeln — von der Prüfungsanordnung über die Prüfungsfeststellungen bis zur Schlussbesprechung
  • Einspruchs- und Klageverfahren: eigene Einsprüche, Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, Verfahren vor dem Finanzgericht, verbindliche Auskünfte
  • Laufende Deklaration und Voranmeldungen: Steuerung des internen Teams und der externen Dienstleister, Fristenkontrolle, Anzeige- und Mitteilungspflichten
  • Steuerliche Begleitung von Ankauf und Verkauf: Tax Due Diligence, Strukturierungsvorschlag, Steuerklauseln und Freistellungen im Kaufvertrag, Kaufpreisaufteilung
  • Auswahl, Beauftragung und Steuerung externer Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung dort, wo Spezialwissen nötig ist — einschließlich Honorarverhandlung und Qualitätskontrolle
  • Enge Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung: Kauf-, Miet-, Darlehens- und Bauverträge steuerlich prüfen, solange sie noch verhandelbar sind
  • Zahlen für die Finanzierungsseite: steuerliche Kennzahlen, Planungsrechnungen und Unterlagen für Banken und Gutachter
  • Bestandenes Steuerberaterexamen und Bestellung — das ist die Mindestvoraussetzung, ohne sie geht es nicht
  • Eigene berufliche Niederlassung — vorhanden oder kurzfristig herstellbar — und der Wille, sie dauerhaft zu behalten; die Syndikus-Steuerberatung nach § 58 StBerG verlangt die selbständige Berufsausübung neben der Anstellung ohnehin
  • Berufserfahrung von ca. zwei bis sechs Jahren, idealerweise in einer Kanzlei oder in der Steuerabteilung eines Unternehmens — die Spanne ist eine Orientierung, keine Ausschlussgrenze; Bewerbungen außerhalb sind ausdrücklich willkommen
  • Verfahrenserfahrung — eigene Betriebsprüfungen, eigene Einsprüche, eigene finanzgerichtliche Verfahren
  • Sicherheit in mindestens einem der drei Schwerpunkte Immobiliensteuerrecht, Konzernsteuerrecht oder Jahresabschluss und die Bereitschaft, sich die beiden anderen zügig zu erarbeiten

Wir bieten

  • Jahresfixum, je nach Erfahrung und Profil: 85.000 – 100.000 €
  • Jahresbonus nach Zielerreichung: bis 15.000 €
  • Kammerbeitrag und Berufshaftpflicht: tragen wir
  • Kosten Ihrer eigenen Praxis: tragen wir
  • Fortbildungsbudget pro Jahr: gesondert
  • Fachberaterlehrgang inkl. Freistellung: vollständig
  • Eigene Verantwortung ab dem ersten Tag
  • Direkter Draht zur Geschäftsführung und Einblick in alle Transaktionen der Gruppe
  • Unbefristet, in Vollzeit, mit einem Arbeitsplatz im 25. Stock des AREO-Turms in Köln
  • Ein Familienunternehmen in dritter Generation

Über den Arbeitgeber

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Anton Welling Nachf. Oliver Welling e.K.
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