Techniker*innen im Straßen- und Radwegebau (m/w/d)
Unsere Anliegen:
Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes. Als öffentlicher Arbeitgeber ist dem Landesbetrieb Inklusion und Integration ein wichtiges Anliegen. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Verbeamtete Personen können sich vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen sowie der verfügbaren Planstellen bewerben. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
Ihre Aufgaben und Möglichkeiten
- Technische Sachbearbeitung in der Projektarbeit in allen Projektphasen
- Aufstellung von Vergabeunterlagen
- Durchführung der Vergabeverfahren
- Abwicklung der Verträge
Ihr Profil
- abgeschlossene Ausbildung als Staatlich geprüfte*r Techniker*in, Fachrichtung Bautechnik oder
- Straßenbauermeister*in bzw. Bachelor Professional im Straßenbauer*innen-Handwerk
Ihre weiteren Stärken
- Sie sind teamfähig.
- Sie zeichnen sich durch hohe Eigeninitiative und Selbstständigkeit aus.
- Sie zeichnen sich klar durch Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein aus.
- Sie zeichnen sich durch ein gutes technisches Verständnis aus.
Unsere Vorteile
- Kollegialität und Sinnhaftigkeit
- Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
- Sicherheit und Versorgung
Was wir bieten
Das machen Sie bei uns
Lassen Sie gemeinsam mit uns die Mobilität von morgen Realität werden. Sorgen Sie mit uns für freie Fahrt in NRW. Werden Sie Teil unseres Teams als Techniker*innen im Straßen- und Radwegebau (m/w/d).
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen in Verfahren nicht berücksichtigen können.
