Verwaltungsinformatiker (m/w/d) (Informatiker/in)
Die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein (FHVD) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachbereich Allgemeine Verwaltung eine /einen Hochschullehrerin / Hochschullehrer (m/w/d) für Verwaltungsinformatik (Wertigkeit bis BesGr. A 15 SH BesG / EG 15 TVöD-VKA, in Teil- oder Vollzeit, (Lehrverpflichtung Vollzeit: 18 LVS / Woche)
Wir qualifizieren im interdisziplinären Studiengang Bachelor of Arts „Public Administration / Allgemeine Verwaltung“ Studierende für eine Tätigkeit in der Landes- und Kommunalverwaltung. In Planung ist außerdem ein dualer Studiengang Bachelor of Science Verwaltungsinformatik. Unsere Hochschule ist Teil des Ausbildungszentrums für Verwaltung, der zentralen Bildungseinrichtung für die Aus-, Fort- und Weiterbildung des öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein.
- Ihr Fachgebiet in Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein interdisziplinär und praxisnah in Lehre, Forschung und Beratung zu vertreten,
- vielfältige didaktische Methoden einzusetzen und digitale Lehrkonzepte und -materialien für den Studiengang im Team (weiter) zu entwickeln,
- sich in lokale, nationale und internationale Netzwerke und Kooperationen mit besonderem Schwerpunkt auf Dänemark einzubringen und neue aufzubauen,
- unter Berücksichtigung der Anforderungen der Verwaltungspraxis die digitale Transformation mit konkreten Ideen zu unterstützen,
- gemeinsam mit den haupt- und nebenamtlich Lehrenden die Studiengänge unserer Hochschule weiterzuentwickeln,
- in den Gremien, Fach- und Projektgruppen der Hochschule und des Fachbereichs mitzuwirken und
- durch Ihre hohe soziale Kompetenz, Team- und Kooperationsfähigkeit sowie Freude an beständiger, fachlicher Weiterentwicklung unser Kollegium zu bereichern,
- freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Es gelten gemäß § 61 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein (HSG) i. V. m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Ausbildungszentrumsgesetz (AZG) die für die Hochschullehrkräfte an Fachhochschulen üblichen Einstellungsvoraussetzungen. Liegen die Voraussetzungen nach § 61 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 HSG vor, kann der Lehrkraft für die Dauer ihrer Verwendung auf Antrag das Recht verliehen werden, die Funktionsbezeichnung Professorin oder Professor zu führen.
- Erforderlich ist ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium mit Bezug zur Verwaltungsinformatik (Master oder Staatsexamen mit mindestens der Note „befriedigend“) und
- pädagogisch-didaktische Eignung einschließlich der Verwendung digitaler Lehrmethoden - vorzugsweise aufgrund von Lehrerfahrung im Hochschullehrbetrieb nachgewiesen - und
- die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die gute Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis; mindestens drei der fünf Jahre müssen außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein (wünschenswert wäre dabei eine einschlägige berufliche Tätigkeit in dem Referenzfeld der öffentlichen Verwaltung) und
- eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung im Themenfeld der Verwaltungsinformatik/öffentlichen IT.
eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in Lehre und angewandter Forschung: Ihre Tätigkeit an unserer Hochschule kann hervorragend mit der Verwaltungspraxis in Schleswig-Holstein verbunden werden, so dass Sie wichtige Lebensbereiche in Schleswig-Holstein mitgestalten können. Unser in Küstennähe gelegener Campus bietet eine gute Infrastruktur, ist modern ausgestattet und lie...
Die hauptamtliche Lehrtätigkeit ist eine Tätigkeit vergleichbar der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt; Stellenwertigkeit: A 15 SHBesG bzw. EG 15 TVöD-VKA.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Hochschullehrerin / einen Hochschullehrer (m/w/d), die / der unseren Studierenden lebendig und methodisch vielfältig die Grundlagen der Verwaltungsinformatik vermittelt.