Job-Nr. 68350292
TH

W2-Professur für Wasserbau und/oder Siedlungswasserwirtschaft (w/m/d)

Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt vor 1 Wochen
Voll- oder Teilzeit
StandortWürzburg, Bayern

Für die Durchführung von Forschungsvorhaben bieten sich an der Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen herausragende Rahmenbedingungen. Durch die enge Verzahnung mit dem Promotionszentrum „Nachhaltige und Intelligente Systeme“ sowie einem projektbasierten Masterstudiengang im Bereich Forschung finden Sie etablierte hochschulübergreifende Strukturen vor, um qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeitende für die Umsetzung Ihrer innovativen Forschungsideen zu gewinnen.

Als künftige Stelleninhaberin bzw. künftiger Stelleninhaber sollen Sie das Lehrgebiet Wasserbau und/oder Siedlungswasserwirtschaft im Fachbereich Bauingenieurwesen inhaltlich auf Basis der Grundlagen im Wasserwesen unter Einbezug numerischer Methoden weiterentwickeln und vertreten.

Sie verfügen idealerweise (neben den weiter unten genannten Einstellungsvoraussetzungen) über ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium oder ein Ingenieurstudium mit dem Schwerpunkt Wasserbau, bzw. Siedlungswasserwirtschaft. Zudem verfügen Sie über praktische Erfahrung und fundierte Fachkenntnisse, insbesondere in den Bereichen Siedlungswasserwirtschaft und/oder konstruktiver Wasserbau. Zur weiteren inhaltlichen Impulsgebung beim Ausbau des Fachgebiets und des Studienangebots an der Hochschule wird eine Tätigkeit in einschlägigen Gremien und Ausschüssen des Bauingenieurwesens begrüßt. Die Stärkung unserer Aktivitäten in der anwendungsorientierten Forschung ist Teil Ihres Aufgabengebiets. Der weitere Ausbau unserer bereits etablierten Kontakte zu industriellen Partnern im Wasserwesen und Wassermanagement liegt Ihnen idealerweise am Herzen.

Für die Übernahme der Professur an unserer Hochschule müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (Art. 57 Abs. 3 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz):

  • abgeschlossenes Hochschulstudium, bevorzugt in einem für das Lehrgebiet relevanten Studiengang
  • pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre und Ausbildung nachgewiesen wird
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; Zeiten als Referendar oder Referendarin oder als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter oder als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin können insgesamt nur bis zu zwei Jahren angerechnet werden; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
  • Für die Professur wird außerdem erwartet:
  • im Bedarfsfall Übernahme von Lehrveranstaltungen aus dem Grundlagenbereich, dem weiteren Studienangebot sowie verwandten Gebieten, auch in anderen Fakultäten
  • Bereitschaft zu regelmäßigen Gastaufenthalten an Partnerhochschulen im Ausland
  • aktive Beteiligung an der Weiterentwicklung der Fakultät und der Hochschule
  • Engagement in der Internationalisierung und Selbstverwaltung unserer Hochschule und Beteiligung an Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Technologie- und Wissenstransfers.

Unsere Hochschule entwickelt sich zu einer zweisprachigen Hochschule. Daher setzen wir voraus, dass Sie die Lehrveranstaltungen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache anbieten. Sehr gute Englischkenntnisse sind dabei Voraussetzung.

Was bieten wir Ihnen:

Der Freistaat Bayern bietet nicht nur optimale Arbeitsbedingungen und eine hervorragende Lebensqualität, sondern auch besondere, landesspezifische Besoldungsregelungen.

In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ansonsten erfolgt eine Einstellung mit privatrechtlichem Dienstvertrag im Angestelltenverhältnis. Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Die Professur ist dem Grunde nach in Vollzeit zu besetzen. Zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet die THWS die Möglichkeit an, die Stellen zunächst befristet (für einen Zeitraum von ein bis zu zwei Jahren) in Teilzeit zu besetzen. Nach diesem Zeitraum ist eine weitere Beschäftigung in Teilzeit nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich möglich.

Über den Arbeitgeber

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