Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in - Pharmazeutische Biologie 26/Wi11 (Biochemiker/in)
Universität Greifswald Domstraße 11 17489 Greifswald
Arbeitsaufgaben:
- Wissenschaftliche Dienstleistungen in der Forschung •
- Bearbeitung eines drittmittel-geförderten Projektes „Sonnentau bei Harnwegsinfektionen: Translation in die klinische Anwendung“:
- Mitarbeit an einer klinischen Studie,
- Inhaltsstoffanalytik und -isolierung aus Sonnentau,
- Metaboltienmessung in humanen Urinproben, ex-vivo mikrobiologische Experimente
Einstellungsvoraussetzung:
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Pharmazie, Humanbiologie, Biochemie oder vergleichbar •
- Mindestens gut abgeschlossene Diplom- oder Masterarbeit •
- Grundlegende Kenntnisse mikrobiologischer und analytischer Arbeiten
Erwünscht:
- Praktische Laborerfahrung in den Bereichen Phytochemie oder verwandter Analytik, grundlegende Kenntnisse im Bereich HPLC-MS •
- Grundlegende Kenntnisse der in Deutschland gültigen Arzneibücher und darin angewandter Methoden •
- Grundlegende Kenntnisse im Umgang mit biologischen Proben •
- Gute Deutschkenntnisse (vergleichbar C1-Niveau), gute Englischkenntnisse (vergleichbar B1-Niveau) erwünscht; bei fehlender Qualifikation wird die Bereitschaft erwartet, sich kurzfristig berufsbegleitend fortzubilden
Ergänzende Informationen:
- Expertenkenntnisse: Mikrobiologie, Molekularbiologie, Biochemie, Laborarbeiten, Labortechnik
Am Institut für Pharmazie, AG Pharmazeutische Biologie der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald ist vorbehaltlich der Mittelbewilligung ab 01.11.2026, befristet für die Dauer von einem Jahr, eine Stelle als teilzeitbeschäftigte*r (50 v. H.) wissenschaftlicher Mitarbeiterin zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 TV-L Wissenschaft. Vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen besteht die Option zur Verlängerung um 3 Jahre.
Diese Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß § 68 Abs. 3 PersVG M-V erfolgt die Beteiligung des Personalrats in Personalangelegenheiten des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals nur auf Antrag. Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie hier.