Zerspanungsmechaniker (m/w/d) Siemens Energy
Wer ist Walter-Fach-Kraft? Die inhabergeführte Walter-Fach-Kraft Gruppe ist ein seit über 28 Jahren etabliertes und renommiertes mittelständisches Personaldienstleistungsunternehmen. Mit einem engagierten Team von über 1.000 Mitarbeitenden sind wir an nahezu 30 Standorten in Deutschland u.a. in Köln, Österreich und Polen vertreten.
Ihre Aufgaben:
- Zerspanungswerkzeuge nach Vorgabe montieren und voreinstellen
- Werkzeuge mit Werkzeug-Voreinstellgeräten wie Zoller vermessen und einstellen
- Schrumpfgeräte bedienen
- Werkzeugwagen bestücken sowie Werkzeuge ausgeben und zurücknehmen
- Werkzeuge reinigen, kontrollieren und fachgerecht einlagern
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung bspw. zum Zerspanungsmechaniker (m/w/d), Industriemechaniker (m/w/d), Metallbauer (m/w/d), Fachkraft für Metalltechnik (m/w/d) oder vergleichbar
- Grundkenntnisse in Zerspanungswerkzeugen
- Erfahrung im Produktions-, Insutrie- oder Metallbereich
- Kenntnisse im Umgang mit Zoller- oder vergleichbaren Voreinstellgeräten (wünschenswert)
Wir bieten Ihnen als Mitarbeiter (m/w/d):
- Keine ständig wechselnden Einsätze, Sie bleiben langfristig bei unserem Kunden
- Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit
- Einen zukunftsorientierten Arbeitsplatz
- Vergütung: 21,00 - 24,50 €/Stunde, je nach Erfahrung verhandelbar
- Weitere Benefits: Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Zahlung von Zuschlägen
- Möglichkeit der Übernahme durch unseren Kunden
- Arbeitszeiten: Wechselschicht
- Eine betriebliche Altersvorsorge
- Eine Vielzahl von u.a. Preisnachlässen, bei namhaften Anbietern über unsere Plattform für Mitarbeiterangebote
Zerspanungsmechaniker (m/w/d) Siemens Energy Einsatzort: Duisburg Art(en) der Anstellung: Vollzeit Arbeitszeit:35 Stunden pro Woche Beschäftigungsbeginn:01.10.2026 Unterstützen Sie unseren Kunden in Duisburg! Für unseren renommierten Kunden Siemens Energy in Duisburg suchen wir Sie als Mitarbeiter (w/m/d) in der Werkzeugvoreinstellung.
Entstehende Reisekosten zum Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet. Tarifvertrag: GVP