Auszubildende zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Ziel der dreijährigen Ausbildung ist es, Dich für die Tätigkeiten des vielfältigen und breit aufgestellten Aufgabenspektrums der Stadtverwaltung zu befähigen. Hierzu lernst Du in der betrieblichen Berufsausbildung unsere Abteilungen kennen und machst dich mit unseren Arbeitsabläufen vertraut. Vom ersten Tag an übernimmst du Aufgaben im Tagesgeschäft, bei denen wir dir begleitend und helfend zur Seite stehen. So kannst du dich zielgerichtet von Anfang an auf den beruflichen Alltag eines/einer Verwaltungsfachangestellten vorbereiten.
- guter Realschulabschluss, Abitur oder Fachschulabschluss
- gute Noten in Deutsch, Mathematik, Sozialkunde und Wirtschaft
- Hilfsbereitschaft im Umgang mit Menschen
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- sicheres und korrektes Auftreten
- Interesse an einer Arbeit im öffentlichen Dienst
Wir bieten dir:
Unsere betriebliche Ausbildung runden wir durch spannende Einsätze bei unseren städtischen Veranstaltungen wie Rudolstadt-Festival und Rudolstädter Vogelschießen ab. In unserem Auszubildendenprojekt hast du echte Gestaltungsmöglichkeiten für unsere Stadt und kannst deine Fähigkeiten unter Beweis stellen. Der Berufsschulunterricht findet in Gera statt. Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung hast du sehr gute Übernahmechancen bei uns.
- eine attraktive Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD (Ausbildungsentgelt im ersten Lehrjahr von 1.368,26 €)
- eine interessante und abwechslungsreiche Ausbildung in einer reizvollen, kulturell geprägten Kleinstadt
- einen Urlaubsanspruch von 31 Tagen im Kalenderjahr
- eine Ausbildung in einem zukunftssicheren, verantwortungsbewussten und vielfältigen Beruf
- ansprechende Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung
Die Stelle wird besetzt zum 01.09.2027
Die Stellen sind für jeden gleichermaßen geeignet, unabhängig vom Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung nach den Bestimmungen des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
