Job-Nr. 67760853
SH

Beigeordnete / Beigeordneter (w/m/d)

Stadt Hennef KöR vor 1 Wochen
Vollzeit
StandortHennef, Nordrhein-Westfalen

Der zu leitende Geschäftsbereich umfasst ab dem Zeitpunkt der Ernennung rund 460 Mitarbeitende in den folgenden Ämtern: Amt für Schule, Bildungskoordination und Sport Amt für Kultur, Öffentlichkeitsarbeit und Ehrenamt Amt für soziale Angelegenheiten Amt für Kinder, Jugend und Familie Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) in Verbindung mit § 119 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) erfüllen. Über die persönlichen Voraussetzungen hinaus sind die Voraussetzungen nach § 71 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu erfüllen. Sie verfügen über mindestens eine der folgenden Qualifikationen:

  • die Befähigung für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst), oder
  • die Befähigung zum Richteramt oder
  • ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder Diplom bzw. gleichwertiger Studienabschluss) in einem für den ausgeschriebenen Geschäftsbereich einschlägigen Studiengang, insbesondere Verwaltungs-, Rechts-, Sozial-, Politik-, Bildungs- oder Erziehungswissenschaften.
  • Außerdem bringen Sie für diese wichtige kommunale Führungsaufgabe folgende Erfahrung mit:
  • eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung und/oder in den für den Geschäftsbereich wesentlichen Themenfeldern,
  • eine vorangegangene Leitungstätigkeit mit Personalverantwortung, darunter einer größeren Organisationseinheit von mindestens drei Jahren,
  • vorzugsweise Erfahrung in der kommunalen Verwaltung und/oder Organen der kommunalen Selbstverwaltung. Darüber hinaus erwarten wir
  • die Eignung, mit gesellschaftlichen Gruppen, Trägern, Vereinen und den politischen Gremien der Stadt konstruktiv und zielorientiert zusammen zu arbeiten und eine öffentliche Verwaltung leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen,
  • die Fähigkeit zur Bearbeitung komplexer und schwieriger Sachverhalte,
  • eine kreative und innovative Führungspersönlichkeit mit ausgeprägtem Teamgeist,
  • Entscheidungsfreudigkeit, auch bei komplexen Sachverhalten,
  • ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten,
  • und eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit.

Gesucht wird eine zielstrebige, einsatz- und entscheidungsfreudige Persönlichkeit, die die für das Amt mit seinen vielfältigen Aufgaben erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und die befähigt ist, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach modernen Gesichtspunkten zu führen. Wichtig ist zudem, dass die Wahlbeamtin/der Wahlbeamte mit Tatkraft die Entwicklung der Stadt in vertrauenvoller Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister und dem Rat fortsetzt. Von der künftigen Führungskraft wird hohe soziale und kommunikative Kompetenz, eine positive Grundeinstellung zum Dienstleistungs- und Servicegedanken sowie eine Identifikation mit dem Führungsleitbild der Stadt Hennef (Sieg) erwartet.

Wir bieten

In dieser Position werden Sie für die Dauer von acht Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit gewählt. Die Durchführung der Wahl als kommunale Wahlbeamtin/kommunaler Wahlbeamter richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe B 2 Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW). Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Eingruppierungsverordnung (EingrVO NRW) gezahlt.

Die Stadt Hennef (Sieg) fördert die Gleichstellung aller Menschen (w/m/d) und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität der Bewerberinnen und Bewerber. Die Stadt Hennef (Sieg) weist darauf hin, dass nach § 71 Abs. 3 GO NRW die Beigeordneten die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und ausreichende Erfahrung für das Amt nachweisen müssen.

Über den Arbeitgeber

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