Ergänzungskräfte und Erzieher*innen (m/w/d) I EG S 4 - S 8a TVöD-SuE
- Bildung, Erziehung, Betreuung und Förderung von Kleinkindern und Kindern bis zur Schulpflicht
- Unterstützung der Kinder in ihrer individuellen Entwicklung und Förderung
- Zusammenarbeit mit den Eltern in Form einer Erziehungspartnerschaft – auf Grundlage von gegenseitigem Respekt und Vertrauen
- Zusammenarbeit und Austausch mit dem Fachdienst
- Vernetzung und Austausch mit anderen Tageseinrichtungen
- eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte*r Kinderpfleger*in oder Erzieher*in, ein abgeschlossener Qualifizierungskurs zur Tagespflegeperson oder eine vergleichbare Ausbildung mit entsprechenden praktischen Erfahrungen
- Belastbarkeit, Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft
- kommunikative und soziale Kompetenz
- Bereitschaft zur Arbeit im Team
- sicheres und freundliches Auftreten sowie ein hohes Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft
- Bereitschaft zur fachspezifischen Qualifikation und Weiterbildung
- Identifikation mit dem Präventionskonzepten der Stadt Bedburg
Darauf können Sie sich freuen:
- Betriebliche Altersvorsorge für alle Beschäftigten über die Rheinische Versorgungskasse
- kostenfreies E-Tanken für alle Mitarbeitenden am Rathausstandort sowie Jobradleasing
- Flexible Arbeitszeiten und verschiedene Teilzeitmodelle in Absprache möglich
- moderne technische Ausstattung
- Kita-Plätze für Mitarbeiter*innen
- ausreichend kostenfreie Parkplätze in direkter Standortnähe
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- vergünstigte Mitgliedschaft im Urban-Sports-Club
- Weitere Benefits für Mitarbeiter*innen der Stadt Bedburg finden Sie hier.
Chancengleichheit, Diversität und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Teil der gelebten Personalpolitik unserer Stadtverwaltung. Wir freuen uns daher Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Ihrer ethnischen, kulturellen und sozialen Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Orientierung und Identität bearbeiten zu dürfen. Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte nach dem SGB IX werden dabei bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Stadtverwaltung Bedburg ist die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen wichtig. Daher achten wir darauf, einen ausgewogenen Anteil von weiblichen und männlichen Fachkräften sicherzustellen. Bei Bewerbungen in unterrepräsentierten Berufsbereichen werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vorrangig berücksichtigt. Es handelt sich um verschiedene Voll- und Teilzeitstellen, die sowohl befristet als auch unbefristet angeboten werden. Eine langfristig unbefristete Beschäftigung wird angestrebt. Auf allen vorhandenen Stellen ist eine Teilzeitbeschäftigung denkbar, sofern der Einsatz auch zum Teil in den Nachmittagszeiten möglich ist. Die Eingruppierung erfolgt je nach den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen bei den Ergänzungskräften entsprechend nach EG S 4 TVöD-SuE bzw. bei den Erzieher*innen in die Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE.
