Job-Nr. 23292449
PW

Leitung der Kriminalinspektion 1 Trier (m/w/d)

Polizeipräsidium Westpfalz vor 3 Tagen
Vollzeit
StandortTrier, Rheinland-Pfalz

Bei dem Polizeipräsidium Trier ist in der Kriminaldirektion Trier voraussichtlich zum 1. Januar 2027 die Leitung der Kriminalinspektion 1 (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist der Besoldungsgruppe A 15 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) zugeordnet.

Den Aufgabenbereich prägen insbesondere folgende Tätigkeiten: Führung der Kriminalinspektion, Dienst- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Führungskräfte und Mitarbeitenden, Analyse und Beurteilung der Sicherheits- und Kriminalitätslage im Dienstbezirk, Montoring von Kennzahlen der Kriminalitätsbekämpfung im Rahmen der eigenen örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, Planung und Umsetzung von kommissariatsübergreifenden Konzepten zur Kriminalitätsbekämpfung, Entscheidung über besondere kriminaltaktische und -technische Maßnahmen, Führung kommissariatsübergreifender Einsätze, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Institutionen, Medien. Bewerben können sich rheinland-pfälzische Polizeibeamtinnen und -beamte (m/w/d) des 4. Einstiegsamtes mit Masterabschluss an der Deutschen Hochschule der Polizei oder vergleichbarer Ausbildung ab der Besoldungsgruppe A 14 LBesG. Eine mindestens vierjährige Verwendung in unterschiedlichen Funktionen des 4. Einstiegsamtes des Polizeidienstes wird vorausgesetzt. Eine kriminalpolizeiliche- und taktische Befähigung ist von Vorteil. Die künftige Leitung soll darüber hinaus über eine ausgeprägte Sozial- und Fachkompetenz, eine gute Auffassungsgabe, ein ausgeprägtes strategisches Denk- und Urteilsvermögen, Eigeninitiative, Entschlusskraft und Durchsetzungsvermögen verfügen. Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft sowie Belastbarkeit sind ebenso Voraussetzung wie Organisationsfähigkeit und Flexibilität, Kooperations- und Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick, die Fähigkeit zur leitbildorientierten Mitarbeiterführung sowie die Bereitschaft, die im Rahmen der familienfreundlichen Personalführung und des Gender Mainstreamings angestrebten Ziele umzusetzen. Die Bereitschaft zur Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst, zur lageabhängigen flexiblen Arbeitszeitgestaltung, zur Durchführung mehrtägiger Dienstreisen sowie zur ständigen Fort- und Weiterbildung setzen wir voraus. Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Im Rahmen des rheinland-pfälzischen Frauenförderprogramms streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Im Bereich der rheinland-pfälzischen Polizei wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch familienfreundliche Regelungen und Maßnahmen unterstützt. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Teilzeitwünsche sind unter Angabe von Umfang und Verteilung der täglichen Arbeitszeit in der Bewerbung anzugeben. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der stellenspezifischen Anforderungen entsprochen werden kann. Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und Familienaufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen sowie die grundsätzliche Möglichkeit des mobilen Arbeitens, gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung „Die Landesregierung – ein familienfreundlicher Arbeitgeber“. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung zu richten an das Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr -Referat 342- Schillerplatz 3-5 55116 Mainz oder in elektronischer Form an: [email protected]. Mit der Bewerbung ist das Einverständnis in die Einsichtnahme der Personalakte zu erklären. Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie im Internetauftritt des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz: https://mdi.rlp.de/ueber-uns/datenschutz.

Bildungsabschluss

Bewerben können sich rheinland-pfälzische Polizeibeamtinnen und -beamte (m/w/d) des 4. Einstiegsamtes mit Masterabschluss an der Deutschen Hochschule der Polizei oder vergleichbarer Ausbildung ab der Besoldungsgruppe A 14 LBesG.

Anforderungen

  • Eine mindestens vierjährige Verwendung in unterschiedlichen Funktionen des 4. Einstiegsamtes des Polizeidienstes wird vorausgesetzt.
  • Eine kriminalpolizeiliche- und taktische Befähigung ist von Vorteil.
  • Die künftige Leitung soll darüber hinaus über eine ausgeprägte Sozial- und Fachkompetenz, eine gute Auffassungsgabe, ein ausgeprägtes strategisches Denk- und Urteilsvermögen, Eigeninitiative, Entschlusskraft und Durchsetzungsvermögen verfügen.
  • Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft sowie Belastbarkeit sind ebenso Voraussetzung wie Organisationsfähigkeit und Flexibilität, Kooperations- und Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick, die Fähigkeit zur leitbildorientierten Mitarbeiterführung sowie die Bereitschaft, die im Rahmen der familienfreundlichen Personalführung und des Gender Mainstreamings angestrebten Ziele umzusetzen.
  • Die Bereitschaft zur Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst, zur lageabhängigen flexiblen Arbeitszeitgestaltung, zur Durchführung mehrtägiger Dienstreisen sowie zur ständigen Fort- und Weiterbildung setzen wir voraus.

Im Bereich der rheinland-pfälzischen Polizei wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch familienfreundliche Regelungen und Maßnahmen unterstützt. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Teilzeitwünsche sind unter Angabe von Umfang und Verteilung der täglichen Arbeitszeit in der Bewerbung anzugeben. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der stellenspezifischen Anforderungen entsprochen werden kann. Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und Familienaufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen sowie die grundsätzliche Möglichkeit des mobilen Arbeitens, gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung „Die Landesregierung – ein familienfreundlicher Arbeitgeber“.

Stellenangebotsart Im Beruf Arbeitgeber/Dienstherr Land Rheinland-Pfalz Einsatzdienststelle Kriminalinspektion 1 Trier Arbeitsort Trier Beginn der Tätigkeit 2027-01-01 Offene Stellen 1 Arbeitszeit Vollzeit Stellenbeschreibung S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g

Sonstiges

  • Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt.
  • Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
  • Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen.
  • Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
  • Im Rahmen des rheinland-pfälzischen Frauenförderprogramms streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.

Über den Arbeitgeber

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