Qualifizierte Schulbegleitung/ Schulassistenz Primarbereich (Wunstorf) (m/w/d)
Aufgaben und Einsatzbereich:
Die Schulbegleitung unterstützt ein Kind im schulischen Alltag. Ziel ist es, die Teilhabe am Unterricht sowie an schulischen und außerunterrichtlichen Angeboten zu ermöglichen und die Selbstständigkeit der Schüler*innen zu fördern. Die Unterstützung erfolgt individuell und orientiert sich am jeweiligen Förderbedarf.
- Dazu gehören je nach Situation lebenspraktische Unterstützung,
- Orientierung im Schulalltag,
- Hilfe bei der Aufrechterhaltung von Konzentration und Arbeitsverhalten,
- Unterstützung bei der Regulierung von Gefühlen,
- Schaffen von Entlastungssituationen sowie Hilfen im sozialen Miteinander.
Wir erwarten:
- Eigenverantwortliches Planen, Durchführen und Dokumentieren der Assistenzleistungen
- Flexibilität bezogen auf die Inhalte der bedarfsorientierten Tätigkeit
- Einfühlungsvermögen, Geduld sowie hohe emotionale und Traumasensibilität
- Kenntnisse oder Vorerfahrungen im Themenfeld Neurodiversität und ADHS
- Engagement, Zuverlässigkeit und selbstständiges Handeln
- kooperative Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team
- Gute Kommunikationskompetenz
- Kenntnisse im Bereich Kinderschutz und § 8a SGB VIII oder Bereitschaft zur Einarbeitung Bereitschaft zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen Grundkenntnisse in MS Office
Wir bieten:
- einen interessanten Arbeitsplatz bei einem erfahrenen, vielseitigen und überkonfessionellen Träger
- eine tarifliche Vergütung nach dem TV AWO Region Hannover e. V.
- eine betriebliche Altersversorgung & Zeitwerkonten
- regelmäßige Fortbildungen
- Aufstiegsmöglichkeiten
- Jobticket & Dienstrad
- Feste Ansprechpartner*in
Für den Einsatz als qualifizierte Schulbegleitung / Schulassistenz an der Oststadtschule Wunstorf, Wilhelmstraße 31, 31515 Wunstorf suchen wir zum 15.08.2026, befristet im Rahmen der Bewilligung für ein Kind eine engagierte pädagogische Fachkraft: Schulbegleitung/ Schulassistenz (m/w/d)
Arbeitszeit: 25,00 bis 30,00 Wstd. Der Einsatz erfolgt überwiegend vormittags. Der Urlaub muss in den Schulferien genommen werden. Die Einarbeitung von Stunden während angebotsfreier Zeiten ist erforderlich.