Raumausstatter Meister (m/w/d), in Führungsposition, spätere GF - (Großraum Hamburg) (Raumausstatter/in)
Dieses Unternehmen gestaltet Räume und Objekte für Geschäfts- und Privatkunden, mit einem großen Sortiment an Stoffen, Fußbodenbelägen, Tapeten, sowie Sonnen- und Insektenschutz im gesamten Hamburger und Bremer Umland. Dazu gehören Komplettlösungen, stilvoll und durchdacht, für die Ausstattung von Praxen, Verkaufs¬räumen und Büros. (das schon mal zur Einstimmung auf die Größenordnung) Der Inhaber, zu ihm gleich mehr, möchte in den nächsten Jahren „kürzer treten“ und sucht eine rechte Hand, die sich so in ca. 2-3 Jahren, nach intensiver Einarbeitung und stimmiger Chemie, dazu berufen fühlt, die Geschäftsführung zu übernehmen und das „Kürzertreten“ ermöglicht. Dass für diese angestrebte Lösung die „Chemie“ auch eine große Rolle spielt, ergibt sich aus dem Wunsch, Mitarbeiter und Kunden in „gute Hände“ zu übergeben.
- „Kundengespräche, Objektkundenbetreuung aus den Bereichen Baustellen Wohnungsbau, Versicherungen, Banken und Krankenhäuser.
- Angebotserstellung, Auftragsabwicklung, Arbeitsplanung, Mitarbeiterplanung, Auftragssteuerung, Baustellenbetreuung und die Rechnungserstellung.“
Dazu benötigen Sie zwei wichtige Dinge:
- den Raumausstatter-Meister und damit super Kenntnisse in diesem Bereich. oder den Raumausstatter mit einer zusätzlichen kaufmännischen Ausbildung
- sowie eine Persönlichkeit, die Aktivität, Weitsicht, gezielte Vorgehensweise, Ideenreichtum, (um nur einige aufzuzählen) mit einer sehr menschlichen Sicht- und Vorgehensweise verbindet.
Konditionen:
- 30 Tage Urlaub
- ein 13. Gehalt
- ein Firmenwaren, bei dem Sie Ihre Wünsch einbringen können, mit 1%-Regelung
- dazu die gesetzlichen Sozialleistungen, und für das leibliche Wohl wird auch gesorgt.
Raumausstatter Meister (m/w/d) für Führungsposition und spätere GF, Raum Hamburg. Anstellung immer direkt beim Arbeitgeber, kostenfrei für Bewerber. Zwei Köpfe, 6 hellwache Ohren und 8 fleißige Hände – wären natürlich ein Traum, aber das suchen wir nicht.
Wir weisen darauf hin, dass die Kosten zur Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch, insbesondere Reisekosten sowohl durch uns, als auch durch den vermittelten potenziellen Arbeitgeber nur dann erstattet werden, wenn eine vorherige ausdrückliche Kostenzusage durch uns erfolgt. Anderenfalls können diese Kosten leider nicht erstattet werden.
