Referendariat/Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen - Nachrückverfahren (NV) (m/w/d)
Über uns
Die Hessische Lehrkräfteakademie ist die Ausbildungsbehörde für den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen. Sie nimmt ihre Aufgaben durch zentrale Einrichtungen oder durch regionale Niederlassungen, wie etwa die Studienseminare, wahr. Die Studienseminare vermitteln im pädagogischen Vorbereitungsdienst praxisorientierte Professionalität unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Bildungsziele der einzelnen Bildungsgänge und der Schulformen. Sie unterstützen neben anderen Trägereinrichtungen durch ihre Veranstaltungen auch das berufsbegleitende Lernen der Lehrkräfte.
Ihre Aufgaben
Sie absolvieren den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen an einem Studienseminar für Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen (GHRF) sowie an der Ihnen zugewiesenen Ausbildungsschule. Der pädagogische Vorbereitungsdienst dauert 21 Monate und schließt mit dem Erwerb der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen ab. Er ist in vier Abschnitte gegliedert: Einführungsphase (drei Monate, bewertungsfrei), erstes Hauptsemester (sechs Monate), zweites Hauptsemester (sechs Monate), Prüfungssemester (sechs Monate). Die Ausbildung am Studienseminar ist inhaltlich und organisatorisch in Modulen und Ausbildungsveranstaltungen strukturiert. Die Ausbildung an der Ausbildungsschule umfasst Hospitationen und angeleiteten sowie eigenverantwortlichen Unterricht.
Unsere Anforderungen Sie haben 1.
- eine in Hessen erfolgreich abgelegte Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen, 2.
- eine Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen oder
- einen auf das Berufsbild der Lehrkraft an Hauptschulen und Realschulen abzielenden Masterabschluss nach den Vorgaben der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland, die oder der von der Hessischen Lehrkräfteakademie den in Nr. 1 genannten Abschlüssen gleichgestellt wurde, 3. einen auf das Berufsbild der Lehrkraft an Hauptschulen und Realschulen abzielenden Abschluss an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der von der Hessischen Lehrkräfteakademie den in Nr. 1 genannten Abschlüssen gleichgestellt wurde. li>
- Gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprachkenntnisse: Soweit der Abschluss nach Nr. 3 in einem Staat abgelegt wurde, in dem die Amtssprache nicht Deutsch ist, muss zusätzlich ein Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse vorgelegt werden.
Unsere Angebote
- Beamtenverhältnis auf Widerruf (bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen)
- Anwärterbezüge A 13 (bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen)
- LandesTicket Hessen
Referendariat/Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen - Nachrückverfahren (NV) Studienseminar für Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen (GHRF) in Hessen Bewerben Ausschreibung per E-Mail teilen
Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung im Rahmen des Nachrückverfahrens nur möglich ist, wenn die freien Ausbildungsstellen für den pädagogischen Vorbereitungsdienst mit den vorliegenden Bewerbungen des Hauptverfahrens nicht ausgeschöpft sind. Erforderliche Bewerbungsunterlagen: Zeugnis der Ersten Staatsprüfung, des lehramtsbezogenen Masterabschlusses oder eines anderen diesen Abschlüssen gleichzustellenden Abschlusses (z. B. Zeugnis über Bachelor- und Masterabschluss) mit ausgewiesener Endnote. Bei Vorliegen eines lehramtsbezogenen Bachelor-/Masterabschlusses müssen zusätzlich die Urkunden und alle Modulübersichten, Leistungsnachweise, Transcripts of Records vorgelegt werden. Sofern noch kein Zeugnis ausgestellt wurde, kann auch eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Ersten Staatsprüfung, des Masterabschlusses oder des gleichzustellenden Abschlusses mit Modulübersichten, Leistungsnachweisen, Transcripts of Records und der Gesamtnote vorgelegt werden. Nachweise über etwaige Erweiterungsprüfungen zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in weiteren Unterrichtsfächern und beruflichen Fachrichtungen. Nachweis über etwaige Zusatzprüfungen zum Erwerb der Befähigung zu einem weiteren Lehramt. Gegebenenfalls Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse Anerkannte Sprachnachweise Lebenslauf Personalausweis (Vorder- und Rückseite) alternativ Aufenthaltstitel (Nicht-EU-Angehörige) Zusätzlich erforderlich für Bewerbende mit dem Unterrichtsfach Sport: Nachweis über die Rettungsfähigkeit (z. B. Deutscher Rettungsschwimmpass), zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als drei Jahre Zusätzlich erforderlich für Bewerbende mit dem Unterrichtsfach Religion: Gültige vorläufige Unterrichtserlaubnis der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder der KircheOptionale Bewerbungsunterlagen: Nachweise über Tatsachen, die einen Fall besonderer Härte begründen, sind der Bewerbung beizufügen. Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, entnehmen Sie bitte den als Anlage beigefügten Informationen „Einstellung in den päd. Vorbereitungsdienst“. Eine Anerkennung erfolgt nur, wenn entsprechende Nachweise mit Ihrer Bewerbung hochgeladen werden! Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt Außerhessische Abschlüsse: Erläuterungen zur Anerkennung außerhessischer Abschlüsse finden Sie in den als Anlage beigefügten Informationen „Einstellung in den päd. Vorbereitungsdienst“.

