Referendariat/Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen – Nachrückverfahren (NV) (m/w/d)
Die Hessische Lehrkräfteakademie ist die Ausbildungsbehörde für den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen. Sie nimmt ihre Aufgaben durch zentrale Einrichtungen oder durch regionale Niederlassungen, wie etwa die Studienseminare, wahr. Die Studienseminare vermitteln im pädagogischen Vorbereitungsdienst praxisorientierte Professionalität unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Bildungsziele der einzelnen Bildungsgänge und der Schulformen. Sie unterstützen neben anderen Trägereinrichtungen durch ihre Veranstaltungen auch das berufsbegleitende Lernen der Lehrkräfte.
Ihre Aufgaben
Sie absolvieren den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen an einem Studienseminar für berufliche Schulen sowie an der Ihnen zugewiesenen Ausbildungsschule. Der pädagogische Vorbereitungsdienst dauert 21 Monate und schließt mit dem Erwerb der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen ab. Er ist in vier Abschnitte gegliedert: Einführungsphase (drei Monate, bewertungsfrei), erstes Hauptsemester (sechs Monate), zweites Hauptsemester (sechs Monate), Prüfungssemester (sechs Monate). Die Ausbildung am Studienseminar ist inhaltlich und organisatorisch in Modulen und Ausbildungsveranstaltungen strukturiert. Die Ausbildung an der Ausbildungsschule umfasst Hospitationen und angeleiteten sowie eigenverantwortlichen Unterricht.
Unsere Anforderungen Sie haben 1.
- eine in Hessen erfolgreich abgelegte Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen oder einen in Hessen erlangten akkreditierten Masterabschluss für das Lehramt an beruflichen Schulen, 2.
- eine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an beruflichen Schulen oder ein auf das Berufsbild der Lehrkraft abzielenden Masterabschluss nach den Vorgaben der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland, die oder der von der Hessischen Lehrkräfteakademie den in Nr. 1 genannten Abschlüssen gleichgestellt wurde, 3.
- einen auf das Berufsbild der Lehrkraft abzielenden Abschluss an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der von der Hessischen Lehrkräfteakademie den in Nr. 1 genannten Abschlüssen gleichgestellt wurde.li>
Gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprachkenntnisse: Soweit der Abschluss oder die Prüfung in einem Staat abgelegt wurde, in dem die Amtssprache nicht Deutsch ist, muss zusätzlich ein Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse vorgelegt werden.
Unsere Angebote
- Beamtenverhältnis auf Widerruf (bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen)
- Anwärterbezüge A13 + Zulage (bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen)
- Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages in nachfolgenden beruflichen Bedarfsfachrichtungen: Bautechnik, Metalltechnik, Elektrotechnik, Chemie-, Biologie- und Physiktechnik, Gesundheit, Sozialwesen/Sozialpädagogik und Informatik (bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen) LandesTicket Hessen
Referendariat/Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen – Nachrückverfahren (NV) Studienseminar für berufliche Schulen in Hessen Bewerben Ausschreibung per E-Mail teilen Über uns
Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung im Rahmen des Nachrückverfahrens nur möglich ist, wenn die freien Ausbildungsstellen für den pädagogischen Vorbereitungsdienst mit den vorliegenden Bewerbungen des Hauptverfahrens nicht ausgeschöpft sind.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
- Zeugnis der Ersten Staatsprüfung oder Zeugnis eines anderen der Ersten Staatsprüfung gleichzustellenden Abschlusses (z. B. Zeugnis über Bachelorabschluss und Zeugnis über Masterabschluss) mit ausgewiesener Endnote.
- Bei Vorliegen eines lehramtsbezogenen Bachelor-/Masterabschlusses müssen zusätzlich die Urkunde und alle Modulübersichten, Leistungsnachweise, Transcripts of Records vorgelegt werden.
- Sofern noch kein Zeugnis ausgestellt wurde, kann auch eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Ersten Staatsprüfung oder des gleichzustellenden Abschlusses mit Modulübersichten, Leistungsnachweisen, Transcripts of Records und der Gesamtnote vorgelegt werden.
- Nachweise über etwaige Erweiterungsprüfungen zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in weiteren Unterrichtsfächern und beruflichen Fachrichtungen.
- Nachweis über etwaige Zusatzprüfungen zum Erwerb der Befähigung zu einem weiteren Lehramt.
- Gegebenenfalls Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
- Anerkannte Sprachnachweise
- Lebenslauf
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite) alternativ Aufenthaltstitel (Nicht-EU-Angehörige)
- Zusätzlich erforderlich für Bewerbende mit dem Unterrichtsfach Sport: Nachweis über die Rettungsfähigkeit (z. B. Deutscher Rettungsschwimmpass), zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als drei Jahre
- Zusätzlich erforderlich für Bewerbende mit dem Unterrichtsfach Religion: Gültige vorläufige Unterrichtserlaubnis der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder der Kirche
Optionale Bewerbungsunterlagen:
Nachweise über Tatsachen, die einen Fall besonderer Härte begründen, sind der Bewerbung beizufügen. Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, entnehmen Sie bitte den den als Anlage beigefügten Informationen „Einstellung in den päd. Vorbereitungsdienst“. Eine Anerkennung erfolgt nur, wenn entsprechende Nachweise mit Ihrer Bewerbung hochgeladen werden! Bewerbungen schwerbehinderter/gleichgestellter Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Außerhessische Abschlüsse:
Erläuterungen zur Anerkennung außerhessischer Abschlüsse finden Sie in den als Anlage beigefügten Informationen „Einstellung in den päd. Vorbereitungsdienst“.
Weiterführende Informationen
Bitte lesen Sie die die als Anlage beigefügten Informationen „Einstellung in den päd. Vorbereitungsdienst“. sorgfältig durch. Die meisten Fragestellungen werden hier berücksichtigt.
