Job-Nr. 20999943
LS

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d) im Fachbereich 431 „Straßenverkehrsrecht“ (Beamter/Beamtin - Allgemeine Innere Verwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst))

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein vor 3 Tagen
VollzeitHybrid53.247 – 77.110 € pro Jahr
StandortKiel, Schleswig-Holstein

Der LBV.SH betreut über 7.600 Kilometer Straßen, 5.000 Kilometer Radwege sowie 1.700 Brückenbauwerke. Wir beschäftigen mehr als 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten Kiel, Flensburg, Rendsburg, Itzehoe und Lübeck sowie in 22 Straßenmeistereien. Als obere Verkehrsbehörde kümmern wir uns daneben um Straßenverkehr, Luftfahrt und die nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Schleswig-Holstein.

Stellenbeschreibung:

Öffentliche Stellenausschreibung Für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber Im Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Kiel eine Stelle als Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d) im Fachbereich 431 „Straßenverkehrsrecht“ auf Dauer in Voll- oder Teilzeit zu besetzen. Über uns

Ihre Aufgaben

  • Erteilung/Ablehnung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen im Bereich der StVO und StVZO
  • Anerkennung der Sachverständigen und Prüfer nach dem Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachVG) sowie die Zulassung zur Prüfung von Prüfingenieurinnen/Prüfingenieuren und die Erteilung der Zustimmung zur Betrauung Zur Wahrnehmung der Aufgaben als amtlich anerkannte/r Sachverständige/r für den Kraftfahrzeugverkehr bedarf es der Anerkennung. Ihre Aufgabe ist die Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen sowie – bei Vorliegen der Voraussetzungen - die Erteilung der Anerkennung bzw. deren Ablehnung. Zum Nachweis der fachlichen Eignung ist von dem angehenden Sachverständigen zudem eine Prüfung abzulegen. Ihnen obliegt die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen sowie die Aufgabe der Zustimmung zur Betrauung als Prüfingenieur/in für den Kraftfahrzeugverkehr.
  • Zulassung zur Prüfung zum/r Prüfingenieur/in und Zustimmung zur Betrauung von Prüfingenieur/innen Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure müssen eine insgesamt 8-monatige spezielle Ausbildung durchlaufen und sich anschließend einer Prüfung ihrer fachlichen Eignung unterziehen. Die eingehende Prüfung des Vorliegens der Zulassungsvoraussetzungen ist Aufgabe des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes. Die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen dürfen Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure nur dann mit der Durchführung von Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen sowie Änderungsabnahmen betrauen, wenn die Anerkennungsbehörde zugestimmt hat (in Schleswig-Holstein der LBV.SH). Die Zustimmung sowie die damit einhergehende Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen ist Teil des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes.

Das bringen Sie mit

  • ein erfolgreich abgeschlossener Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste (Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts – Public Administration) oder
  • ein „befriedigender“ Abschluss des ersten Staatsexamens im Studium der Rechtswissenschaften oder
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium des Rechts (Diplom FH/Bachelor) oder
  • ein erfolgreich abgeschlossener Qualifizierungslehrgang II/ Angestelltenlehrgang II
  • ein Führerschein Klasse B und die Bereitschaft zu Dienstreisen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung
  • nachgewiesene sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Sprachniveau C1 oder ein vergleichbarer Nachweis)

Zudem wäre wünschenswert:

  • mehrjährige Berufserfahrung, vorzugsweise im öffentlichen Dienst
  • vertiefte Kenntnisse in den Bereichen KfSachvG, StVZO sowie insbesondere der Anlage VIII b zur StVZO
  • Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts
  • technisches Verständnis
  • Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
  • Durchsetzungsfähigkeit
  • Verhandlungsgeschick
  • Kooperations- und Teamfähigkeit

Wir bieten Ihnen

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 SHBesG erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L möglich.

Darüber hinaus bieten wir:

  • ein vielfältiges Aufgabenspektrum
  • ein kollegiales Arbeitsklima
  • ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
  • individuelle Personalentwicklung
  • ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement - Hansefit - Fahrradleasing - NAH.SH-Jobticket Wir freuen uns auf Sie!

Weitere Berufsbezeichnung:

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache. Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

Ergänzende Informationen:

Homeoffice: Umfang: Nach Vereinbarung Anforderungen an den Bewerber: Zwingend erforderlich: Sachbearbeitung

Über den Arbeitgeber

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