Job-Nr. 9007669
LS

Sachbearbeitung Förderung Ländlicher Raum (m/w/d) - TH ELER

Landesportal SachsenAnhalt vor 1 Wochen
VollzeitHybrid
StandortSalzwedel, Sachsen-Anhalt

Wer sind wir? Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) mit seinem Sitz in Stendal und seiner Außenstelle in Salzwedel gehört als untere Landesbehörde zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir sind Dienstleister und Partnerbehörde für die Entwicklung des ländlichen Raumes in unserem Amtsbereich und nehmen als Agrar- und Forstverwaltung des Landes Sachsen- Anhalt verschiedene Aufgaben der landwirtschaftlichen und forstlichen Förderung wahr. Im Norden des Landes sind wir für die Gebiete der Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Jerichower Land und Stendal zuständig. Wir sind Arbeitgeber für rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir stehen für eine starke Agrarstruktur, eine lebenswerte Region und ein verantwortungsvolles Miteinander mit Kommunen, Landwirten, Waldbesitzern und jedem anderen Bürger als unsere Kunden. Wir fördern und planen Maßnahmen um den Ländlichen Raum ökologisch nachhaltig und wirtschaftlich leistungsfähig zu gestalten.

Welche Aufgaben sollen Sie wahrnehmen?

Für das Sachgebiet 11 „Ländlicher Raum“ am Standort Salzwedel suchen wir eine Sachbearbeiterin/ einen Sachbearbeiter. Sie wirken bei der Bearbeitung von Zuwendungsverfahren im ländlichen Raum nach der jeweils geltenden Förderrichtlinie mit. Dies betrifft vorrangig Vorhaben der ländlichen Entwicklung, Sportstätten und Freibäder sowie Mobilität. Im Einzelnen sind dabei folgende Aufgaben wahrzunehmen: Zuwendungsrechtliche Bearbeitung der Förderanträge, Änderungsanträge, Auszahlungsanträge nach der geltenden Förderrichtlinie (derzeit Richtlinie LEADER 2023-2027), einschließlich Erstellung der erforderlichen Bescheide und Auszahlung der Fördermittel, Prüfung von Verwendungsnachweisen, Prüfung der Einhaltung beihilferechtlicher Vorschriften, Prüfung der Vergabe, Bearbeitung von Widerspruchsverfahren, Durchführung von Inaugenscheinnahmen und Vor-Ort-Kontrollen im Zuge der Fördermaßnahmen.

Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?

  • Vorzugsweise verfügen Sie über ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium der Verwaltungswissenschaften oder die Laufbahnbefähigung für den allgemeinen Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt bzw. einen erfolgreich abgeschlossenen Beschäftigtenlehrgang II (Verwaltungswirt/in).
  • Nachrangig wird Ihre Bewerbung berücksichtigt, wenn Sie über ein abgeschlossenes Fachhochschul-/ Bachelorstudium der Wirtschaftswissenschaften bzw. ein abweichendes abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium mit einer nachgewiesenen mehrjährigen gleichwertigen Verwaltungserfahrung (mindestens auf der Ebene E 9b TV-L) in einer öffentlichen Verwaltung verfügen, die noch nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
  • Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Fahren mit Dienstkraftfahrzeugen.
  • Die Tätigkeit erfordert unter anderem den sicheren Umgang mit Standardsoftware (MS Office).
  • Zum Aufgabengebiet gehört die sichere Anwendung der geltenden Rechtsgrundlagen (z.B. Richtlinie LEADER 2023-2027, EU-Verordnungen, Bundesgesetze, einschlägige vergaberechtliche Bestimmungen), deshalb sind Kenntnisse im Zuwendungsrecht sowie im Vergaberecht wünschenswert. Des Weiteren sind sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens vergleichbar mit dem Niveau C1, erforderlich. Erwartet werden ferner Team-, Kommunikations-, Konfliktfähigkeit sowie Belastbarkeit, Verantwortungsbereitschaft und eigenständiges Arbeiten.

Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.

Was bieten wir Ihnen?

  • moderner und krisensicher Arbeitsplatz
  • Arbeit in einem zukunftsorientierten Team
  • eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase und die Möglichkeit zu Teilnahme an Fortbildungen
  • flexible Arbeitszeitregelung (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6.00 und 20.00 Uhr, Teilzeit, Homeoffice, Freizeitausgleich von Mehrarbeit)
  • attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, vermögenswirksame Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) Betriebliches Gesundheitsmanagement, ergonomischer Arbeitsplatz

Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark ist am Dienstort Salzwedel zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle Sachbearbeitung Förderung Ländlicher Raum (m/w/d) – TH-ELER befristet für die Dauer von zwei Jahren zu besetzen. Die Befristung erfolgt gemäß § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Bei Vorliegen der haushaltstechnischen Voraussetzungen ist eine externe Entfristung vorgesehen. Da die Befristung auf § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes beruht, können Bewerber/innen, die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Land Sachsen-Anhalt standen, nicht berücksichtigt werden. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 9b TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe.

Datenschutzhinweise für Bewerber/ Bewerberinnen (m/w/d) gemäß Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist das ALFF Altmark. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten des ALFF Altmark richten. Die entsprechenden Kontaktdaten für das ALFF Altmark sowie für die dortige Datenschutzbeauftragte lauten: Postanschrift: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Akazienweg 25, 39576 Stendal E-Mail: [email protected] Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg. 2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten Bei der Online-Bewerbung und bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b), c) oder e) DSGVO i. V. m. § 84 Abs. 4 Landesbeamtengesetz Sachsen-Anhalt (LBG LSA) und § 26 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA) elektronisch erfasst und gespeichert: Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum) Kommunikationsdaten (Telefonnr., Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse) Behinderung/Gleichstellung Daten zur Ausbildung und Weiterbildung Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse Angaben zu sonstigen Qualifikationen Datum der Bewerbung Bei einer Bewerbung per E-Mail werden auch die mitgesandten Unterlagen gespeichert. Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DSGVO in Verbindung mit § 164 SGB IX erhoben und verarbeitet. 3. Empfänger/in Ihre Daten werden ausschließlich vom ALFF Altmark verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. 4. Dauer der Datenspeicherung Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des konkreten Bewerbungsverfahrens gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben. 5. Recht auf Auskunft, Widerruf und Löschung Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft oder Berichtigung zu verlangen über die zu Ihnen beim ALFF Altmark gespeicherten Daten sowie Auskunft über deren Herkunft, Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung. Zudem steht Ihnen das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für die vorgenannten Zwecke jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen sowie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies führt allerdings zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

Über den Arbeitgeber

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