Job-Nr. 69057058
GW
Sachbearbeitung (m/w/d) Bauordnungswesen
Gemeinde Wustermark vor 1 Wochen
BefristetHybrid
StandortWustermark
Die Verwaltung der Gemeinde Wustermark steht für bürgerorientiertes Handeln und ein modernes, familienfreundliches sowie zukunftsorientiertes Arbeitsumfeld. Bewerben Sie sich und werden Sie Teil eines engagierten Teams.
Im Bauordnungswesen begleiten Sie diese Entwicklung aktiv mit. Sie beraten Bauherreninnen und Architekteninnen, bearbeiten baurechtliche Anträge und wirken an Entscheidungen zu Bauvorhaben sowie an der Umsetzung planungsrechtlicher Vorgaben mit. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur zukunftsorientierten Entwicklung der Gemeinde Wustermark.
- Erteilung von Auskünften an Bauherreninnen und Architekteninnen zu bauplanungsrechtlichen Fragestellungen
- Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheids sowie auf Zulassung von Ausnahmen und Befreiungen
- Bearbeitung von Zustimmungsverfahren nach den Regelungen des sogenannten „Bau-Turbos“
- Vollzug der örtlichen Bauvorschriften und planungsrechtlicher Festsetzungen bei genehmigungsfreien Vorhaben als Sonderordnungsbehörde
- Mitwirkung an der Gremienarbeit, einschließlich der Erstellung von Beschlussvorlagen und deren Präsentation in den zuständigen Gremien
- Eine Änderung der Aufgabengebiete sowie die Übertragung gleich- oder höherwertiger Tätigkeiten bleiben vorbehalten.
- ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium im Bereich Architektur/Stadtplanung/ Raumplanung/ Geographie/ mit dem Schwerpunkt Architektur, Städtebau oder ein vergleichbarer Abschluss; Alternativ ein Abschluss als Verwaltungsfachwirt*in mit einschlägiger Berufserfahrung
- fundierte Kenntnisse auf den Gebieten des Planungs- und Bauordnungsrechts
- sie sind teamfähig, ein Organisationstalent, arbeiten eigenständig und gewissenhaft, sind engagiert und belastbar
- sie verfügen über die erforderlichen EDV-Kenntnisse und sind bereit, sich in neue Systeme einzuarbeiten
- Bereitschaft zur Dienstausübung auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
- mehrjährige Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung ist wünschenswert
- Führerschein der Klasse B ist wünschenswert
- Bewerber*innen müssen die für die Arbeit erforderlichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht und werden bei Erfüllung des Anforderungsprofils entsprechend den gesetzlichen Regelungen vorrangig in das Auswahlverfahren einbezogen.
Wir bieten Ihnen:
- ein befristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit (die Stelle ist bis 35 Wochenstunden teilzeitgeeignet) nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst - Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände – (TVöD-VKA)
- abwechslungsreiche Aufgaben und eine starke Vernetzung
- die Bearbeitung zahlreicher Aufgaben in Teamkonstellationen
- eine qualifizierte Einarbeitung
- flexible Arbeitszeiten im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten, für eine optimale Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Freizeit
- einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz verbunden mit der Möglichkeit von Homeoffice
- großzügige Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- eine aktive Gesundheitsförderung
- je nach Erfüllung der persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen eine tarifgerechte Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA bei einer derzeitigen Gehaltsspanne zwischen 4.124,53 Euro [Erfahrungsstufe 1] und 5.753,35 Euro [Erfahrungsstufe 6], wobei sich die individuelle Stufenzuordnung nach Berufserfahrung und dem bisherigen beruflichen Werdegang richtet
- eine jährliche Sonderzahlung, die Teilnahme am betrieblichen System der leistungsorientierten Bezahlung, Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern, einen Arbeitgeberzuschuss zum VBB-Firmenticket/Deutschlandticket, eine attraktive betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung) und eine EGYM Wellpass Mitgliedschaft mit der Sie freien Zugang zu über 7600+ Fitnessstudios und anderen Sport- und Gesundheitseinrichtungen hat
- 30 Tage Tarifurlaub (31 Tage ab 2027) zuzüglich 24.12. und 31.12. als arbeitsfreie Tage
Über den Arbeitgeber
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