SB generelle Planung (m/w/d) (Ingenieur/in - Architektur)
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Erarbeitung und Aktualisierung des Flächennutzungsplanes (vorbereitende Bauleitplanung)
- Mitwirken und Bearbeiten sonstiger und informeller Planungen
- Mitwirkung bei der fachlichen Anleitung und Ausarbeitung von Zielstellungen für die Bebauungs- und Sanierungsplanung sowie für die Generalverkehrs- und Landschaftsplanung aus der Sicht der generellen Stadtentwicklung
- Mitwirkung bei sonstigen Fachplanungen der Stadtverwaltung (Wohngebiete, Infrastruktur, Stadthygiene, Grüngestaltung)
- Mitwirkung bei der fachlichen Betreuung von Auftragnehmern für Planungsleistungen
- Mitwirkung bei der städtebaulichen Begutachtung von Bauanträgen sowie des rechtsgeschäftlichen Grundstücksverkehrs
- Ausarbeitung von Stellungsnahmen zu Bauleitplänen der Nachbargemeinden sowie zur Regionalplanung und zu Fachplanungen
- Auskunftserteilung zur Bauleitplanung
Fortschreibung und Aktualisierung des Stadtentwicklungskonzeptes
Von den Bewerbern (m/w/d) werden folgende Voraussetzungen erwartet:
- Abgeschlossene technisch-ingenieurwissenschaftliche Fachhochschul- bzw. Hochschulbildung vorzugsweise in der Fachrichtung Stadtplanung, Städtebau, Raumplanung, Architektur oder vergleichbar (Diplom-Ingenieur, Bachelor)
- Umfangreiche Fachkenntnisse im Bau- und Planungsrecht
- Planmethodische Kenntnisse
Bewertung:
Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 10 TVöD bewertet. (Jahresbrutto inkl. Jahressonderzahlung ca. 53.000,00 EUR bis 73.500,00 EUR)
Öffentliche Stellenausschreibung
In der Stadtverwaltung Suhl ist ab 01.10.2026 die Stelle SB generelle Planung (m/w/d) befristet für die Zeit des Mutterschutzes und einer sich anschließenden Elternzeit neu zu besetzen.
Arbeitszeit:
Es handelt sich hierbei um eine befristete Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten beim Versand einer E-Mail unverschlüsselt übertragen werden. Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigten Bewerbern (m/w/d) vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlages.