Volljuristin/Volljurist (w/m/d) Arbeits- und Personalrecht
Sie möchten in einem wertschätzenden Umfeld arbeiten, Ihre Fähigkeiten einbringen und weiterentwickeln? Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSGV) bietet Ihnen genau das! Der RSGV berät und betreut im Rheinland 27 Sparkassen, die rund 25.000 Mitarbeitende beschäftigen und ein Geschäftsvolumen von mehr als 190 Milliarden Euro repräsentieren. Mit den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und mit der internationalen Sparkassenorganisation arbeiten wir eng zusammen.
Ihre Aufgaben –Gestalten Sie mit uns den Erfolg
Als Volljuristin / als Volljurist sind Sie am Standort Düsseldorf in der Rechtsabteilung im Arbeitsrecht juristisch tätig und betreuen den Verband und die rheinischen Sparkassen als direkte Ansprechperson. Schwerpunktmäßig sind Sie in allen tarifrechtlichen Angelegenheiten unterwegs. Daneben beraten Sie alle individualarbeitsrechtlichen Aspekte, wie beispielsweise die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Im kollektiven Arbeitsrecht beraten Sie auf der Grundlage des LPVG NRW. Das Sozialversicherungsrecht in der Personalarbeit, personalwirtschaftliche Fragestellungen und Vorstandsverträge inklusive der Qualifikation als Geschäftsleiterin bzw. Geschäftsleiter nach § 25 c KWG sind für Sie ein zusätzliches Aufgabenfeld.
Ihr Profil – Fachlich kompetent, persönlich engagiert
Die juristischen Staatsexamina können Sie mit befriedigend oder besser vorweisen, daneben verfügen Sie über eine mehrjährige Berufserfahrung. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse im Individual- und kollektiven Arbeitsrecht. Idealerweise kennen Sie sich in der Institutsvergütungsverordnung bestens aus. Sie sind es gewohnt, selbständig zu beraten und sind in der Lage sich in neue Sachverhalte einzuarbeiten und unsere Mitgliedssparkassen praxisorientiert zu beraten und zu vertreten. Im Idealfall haben Sie vor dem Studium eine Banklehre absolviert und haben die Prüfung zur Fachanwältin / zum Fachanwalt Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen.
Wir fördern Vielfalt und Inklusion!
Diversität bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist uns ein Anliegen. Der RSGV verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW). Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Werden Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt Teil unserer Rechtsabteilung und bringen Ihre Talente als Volljuristin/Volljurist (w/m/d) Arbeits- und Personalrechtein!
