Mitarbeiterinnen (m/w/d) für den gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD) in Teil- und Vollzeit
Der gemeindliche Vollzugsdienst ist insbesondere für die Überwachung und den Vollzug der Vorschriften über das Halten und Parken sowie für regelmäßige Kontrollen von Parkflächen, Straßen und öffentlichen Plätzen auf ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge zuständig. Die Überprüfung von Parkberechtigungen gehört ebenso zum Aufgabengebiet wie die Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten insbesondere im Bereich der Straßenverkehrsordnung, des Polizeigesetzes und der städtischen Satzungen und Verordnungen.
Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig:
- Außendienstkontrollen zur Überwachung der gesetzlichen und durch Verkehrszeichen angeordneten Halte- und Parkverbote sowie Überwachung der Einhaltung städtischer Satzungen und Verordnungen (v.a. Räum- und Streupflicht, Polizeiliche Umweltschutzverordnung),
- Mitwirkung bei Stadtfesten und städtischen Veranstaltungen im Bereich Veranstaltungssicherheit,
- Erstellen von aussagekräftigen und gerichtsverwertbaren Einsatzberichten und Protokollen,
- Erstellen von Berichten als Grundlage für die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Bußgeldstelle,
- Unterstützung der Verwaltung im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten als Zeuge vor Gericht.
Der Arbeitseinsatz wird durch einen Einsatzplan geregelt. Es sind regelmäßig Wochenenddienste zu leisten. Anpassungen des Aufgabengebietes behalten wir uns vor.
Ihr Profil:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte (m/w/d), Kaufleute für Bürokommunikation, Rechtsanwalts- oder Steuerfachangestellte (m/w/d),
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sowie ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis,
- Kenntnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht und Verwaltungserfahrung sind von Vorteil,
- EDV-Kenntnisse (Windows, Office),
- körperliche Eignung für Außendiensttätigkeiten im Bereich der o.g. Aufgabengebiete,
- eine ruhige, souveräne und selbstständige Arbeitsweise,
- Kommunikationsstärke, Durchsetzungsvermögen sowie ein sicheres und freundliches Auftreten, auch in schwierigen Situationen,
- hohe Teamkompetenz und Zuverlässigkeit,
- Bereitschaft zur Teilnahme an den notwendigen Qualifizierungslehrgängen,
- hohe Flexibilität und persönliche Einsatzbereitschaft,
- das Tragen einer Dienstuniform.
Für die Bußgeldstelle der Stadt Aalen, welche dem Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung angehört und 23 Mitarbeitende zählt, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Mitarbeiterinnen (m/w/d) für den gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD) in Teil- und Vollzeit (Kennziffer 3026/12) Die unbefristeten Stellen im Umfang von 35 % und 100 % einer Vollzeitbeschäftigung sind bei Vorliegen der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen in EG 6 TVöD eingruppiert.

