Koch / Jungkoch MAXI Autohof (m/w/d) (400037) (Spezialitätenkoch/-köchin)
Die EG Group betreibt deutschlandweit neben rund 1300 Tankstellen unter anderem der Marke Esso auch die MAXI Autohöfe der KMS Unternehmensgruppe, welche zu den Marktführern der Branche zählt. Alle MAXI-Autohöfe befinden sich in direkter Anbindung zur Autobahn. Sie bieten Vielfahrern, Berufskraftfahrern, Reisenden sowie Gästen aus der Umgebung ein umfangreiches Service-Angebot in der Gastronomie. Die gemütlichen Gaststätten auf den MAXI-Autohöfen sind gutbürgerlich ausgerichtet und bieten den Gästen täglich hausgemachte Speisen an. Für unseren MAXI Autohof in Kirchheim an der Weinstraße suchen wir eine(n) engagierte(n)Koch / Köchin / Jungkoch / Beikoch (m/w/d)in Teilzeit zur Verstärkung unseres motivierten Teams.Wir bieten:✓ Bezahlung nach Tarif inkl. Zuschlägen✓ Vergünstigte Mitarbeiterverpflegung während der Dienstzeit✓ Weihnachts- und Urlaubsgeld✓ Abwechslungsreiche Tätigkeit✓ Krisensicherer Arbeitsplatz✓ Einen wertschätzenden Mitarbeiterumgang✓ Strukturierte Einarbeitung, die Dich auf Deine neue Aufgabe fundiert vorbereitet
Deine Aufgaben:✓
- Herstellung, Vor- und Zubereitung warmer und kalter Speisen✓
- Fachgerechtes Anrichten der Speisen✓
- Warenannahme und Kontrolle der Warenlagerung✓
- Einhaltung des HACCP Konzepts lt. interner und gesetzlicher Vorgaben✓
- Verantwortungsvoller und kostenbewusster Umgang mit Lebens- und Arbeitsmitteln✓ Branchenübliche Reinigungsarbeiten in der Küche
Dein Profil:✓
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Koch / Köchin ✓
- Leidenschaft für das Kochen und hohes Qualitätsbewusstsein✓
- Gute Fachkenntnisse✓
- Sinn für Ordnung, Sauberkeit und Hygiene✓
- Freundliches Auftreten und gute Umgangsformen✓ Team- und Kommunikationsfähigkeit✓ Gepflegtes Erscheinungsbild ✓ Selbstständige Arbeitsweise✓ Hohe Belastbarkeit und Flexibilität✓ Gute Deutschkenntnisse
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
