Konrektorin/Konrektor (m/w/d) als die ständige Vertreterin/der ständige Vertreter der Leiterin/des Leiters einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben. Weiterhin sind die folgenden Aufgaben besonders gefordert:
- Unterstützung der Schulleiterin/des Schulleiters bei der Entwicklung und Fortschreibung pädagogischer Konzepte (z.B. Ganztagskonzept, Schutzkonzept) bei der Verwaltung von Finanzmitteln sowie Mitwirkung an Steuerungsprozessen (z.B. Schulprogramm)
- Mitarbeit an der Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans sowie der Bildungsstandards
- Kooperation mit dem Betreuungszentrum und außerschulischen Partnern (optional
- Durchführung administrativer Aufgaben der Schule (u.a. Verwaltungsarbeit mit dem Office-Paket, der LUSD sowie mit PPB)
- Unterstützung bei der Erstellung des Stunden- und Vertretungsplans sowie des Aufsichtsplanes
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Grundschulen
- Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem unbefristeten öffentlichen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Land Hessen / zu einem anderen Bundesland stehen.
- Fachliche und berufliche Kompetenzen, die als besonders relevant angesehen werden:
- Medienkompetenz
- Beratungskompetenz
- Umsetzung schulischer Vorhaben und Projekte
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
- Zusammenarbeit
- Konfliktfähigkeit
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich. -/