Studiendirektor/in (m/w/d) zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben
Koordination der Unterrichts- und Ausbildungsprozesse sowie der Beratung und Unterstützung der im Bereich eingesetzten Lehrkräfte, sowie Budget- und Fortbildungsplanung für den Beruf ZFA.
- Curriculum-, Unterrichts- und Schulentwicklung im Ausbildungsbereich ZFA, ins-besondere die Umsetzung curricularer Vorgaben sowie die Weiterentwicklung kompetenzorientierter Unterrichts- und Lernangebote.
- Koordination des Prüfungswesens und der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, insbesondere mit der Landeszahnärztekammer Hessen, Ausbildungsbetrieben und weiteren Einrichtungen der beruflichen Praxis.
- Begleitung von Entwicklungsprozessen im Bereich der beruflichen Bildung sowie Umsetzung neuer Ausbildungs-, Prüfungs- und rechtlicher Vorgaben.
- Koordination und Weiterentwicklung der digitalen Öffentlichkeitsarbeit der Schule, insbesondere der Homepage und der Social-Media-Kommunikation.
- Unterstützung des Ausbaus der schulweiten Digitalisierung, insbesondere bei der Weiterentwicklung des digitalen Lehrens und Lernens sowie beim pädagogisch reflektierten Einsatz digitaler Medien und Künstlicher Intelligenz.
- Mitgestaltung schulischer Entwicklungsprozesse nach Q2E.
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 02. März 2026 (ABI.3/26, S.88 ff).
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an beruflichen Schulen in der beruflichen Fachrichtung Gesundheit.
- Bewährung im bisherigen Statusamt oder mindestens dreijährige Dienstzeit im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis.
- Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Fundierten Kenntnissen des Ausbildungsberufs Zahnmedizinische Fachangestellte,
- Nachgewiesene Erfahrung in der fachlichen Leitung und Koordination eines schulischen Bereichs,
- Nachgewiesene Erfahrung in Curriculum-, Unterrichts- und Schulentwicklungsprozessen sowie im dualen Prüfungswesen,
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Kammern, Ausbildungsbetrieben und weiteren außerschulischen Partnern,
- ausgeprägte Medien- und Digitalkompetenz sowie Erfahrungen im Einsatz von Künstlicher Intelligenz im schulischen Kontext,
- Erfahrung bzw. besonderes Interesse an digitaler Öffentlichkeitsarbeit und schulischer Kommunikation,
- Erfahrungen mit der LUSD, insbesondere in der Verwaltung der Lernenden sowie der Zeugniserstellung.
- Röntgenschein bzw. eine entsprechende, von der Zahnärztekammer anerkannte, Fachkunde/Kenntnis im Strahlenschutz.
- Kommunikations-, Kooperations-, Organisations- und Entscheidungsfähigkeit sowie Eigeninitiative und Verantwortungsbereitschaft.
- Ausgeprägte interkulturelle Kompetenz und ein hohes Maß an Genderkompetenz
Allgemeine Hinweise
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung: Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

